Sonntag, 13. April 2008

Werden Häftlinge künftig privat betreut? Ausgliederung für Experte ein "Grenzfall"

  • Ministerium müsse zumindest Fachaufsicht behalten
  • Grüne befürchten eine "schleichende Privatisierung"

Für den Verfassungsexperten Theo Öhlinger ist die geplante Ausgliederung von Teilen der Häftlings-Betreuung ein "Grenzfall". Justizministerin Maria Berger will eine staatliche Justizbetreuungsagentur gründen, die den Gefängnissen Ärzte und Psychologen zur Verfügung stellen soll. Wie Öhlinger sagt, wäre das zwar grundsätzlich zulässig - allerdings nur, wenn das Justizministerium das volle Weisungsrecht gegenüber den Medizinern behält.

Damit unterstützt Öhlinger die Linie von Volksanwalt Peter Kostelka, der das Prinzip der "verfassungsrechtlichen Letztverantwortlichkeit" des Justizministeriums eingemahnt und ein "umfassendes jederzeitiges Weisungsrecht" über die Mitarbeiter der geplanten Betreuungsagentur gefordert hatte. Dies ist im derzeitigen Gesetzesentwurf nicht explizit vorgesehen. Dort ist lediglich ein Weisungs- und Informationsrecht zur "wirtschaftlichen Aufsicht" verankert, womit das Ministerium keine Möglichkeit hätte, "organisatorische Defizite" abzustellen, wie Kostelka kritisiert.

Weisungsrecht des Ministeriums
Auch für Öhlinger wäre es "ein Problem, wenn hier keine Fachaufsicht beim Ministerium verbleiben würde". Daher müsste bei der Ausgliederung sichergestellt werden, "dass notfalls auch in der Sache Weisungen erteilt werden können". Dafür nötig wäre allerdings nicht nur ein Weisungsrecht des Ministeriums an die Mitarbeiter der Agentur, sondern auch umfassende Informationsbefugnisse über deren Tätigkeit, wie der Leiter des Instituts für Staats- und Verwaltungsrecht an der Uni Wien betont.

Wenn das gesichert ist, wäre eine Ausgliederung der medizinischen Häftlingsbetreuung zulässig, glaubt Öhlinger. "Eine Ausgliederung ist möglich, sofern sie nicht Kernaufgaben des Staates betrifft - das dürfte hier wohl nicht der Fall sein", sagt der Verfassungsjurist.

Grüne befürchten "schleichende Privatisierung"
Der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser befürchtet die "schleichende Privatisierung" des Strafvollzugs. Er kritisiert, dass die Justizbetreuungsagentur offenbar sämtliche Mitarbeiter im Strafvollzug mit Ausnahme der Justizwache anstellen solle. "Sensible Bereiche - wie die Arbeit in Gefängnissen - müssen öffentliche Aufgabe und Verantwortung bleiben", fordert Steinhauser.

Er sieht hinter dem Plan von Berger einen "großen Etikettenschwindel", weil damit neues Personal angestellt werden soll, ohne zusätzliche Planstellen zu schaffen. "Personalkosten sollen so in Sachkosten umgewandelt und verschleiert werden", kritisiert Steinhauser. Dafür gebe es aber keinen Grund, denn der Strafvollzug brauche gut ausgebildetes Personal. "Dazu soll man sich auch bekennen", so der Grüne.

(apa/red)

13.4.2008 13:03