Mehrere Ausweisungen verfassungswidrig: Höchstgericht hebt fünf Abschiebungen auf!
- Recht auf Privat- und Familienleben wurde verletzt
- VfGH kritisierte das Vorgehen der Behörden heftig
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat fünf Ausweisungen von Ausländern als verfassungswidrig aufgehoben. Sie haben das Recht auf Privat- und Familienleben verletzt. Der VfGH kritisierte das Vorgehen der Behörden. Diese hätten sich in den Fällen mit den vom Höchstgericht im Herbst vergangenen Jahres festgelegten Kriterien für ein Bleiberecht nicht oder nur "fehlerhaft" auseinandergesetzt.
Insgesamt hat der VfGH in den vergangenen Wochen rund 30 Beschwerden gegen Ausweisungen von Ausländern, die sich mangels gültiger Aufenthaltserlaubnis unrechtmäßig in Österreich aufhalten, behandelt. In einigen nunmehr aufgehobenen Ausweisungsbescheiden "fehlte die Auseinandersetzung mit diesen Kriterien überhaupt". "In anderen wiederum war die Abwägung der Kriterien, ob eine Ausweisung durchgeführt werden darf oder nicht, fehlerhaft und es kam zu nicht nachvollziehbaren Schlussfolgerungen", so der VfGH.
Bei den vom VfGH festgelegten Kriterien, die von den Behörden in jedem Einzelfall geprüft werden müssen, bevor eine Ausweisung angeordnet wird, geht es darum, dass eine Ausweisung verfassungswidrig ist, wenn dadurch das Recht auf Privat- und Familienleben verletzt wird.
Berufung dauerte sechs Jahre
In einem Fall sei beispielsweise nicht berücksichtigt worden, dass die Berufung gegen einen negativen Asylbescheid sechs Jahre lang gedauert hat (für diese Dauer war nicht der Asylwerber, sondern die Behörde verantwortlich) und in dieser Zeit eine Familie gegründet wurde. Auch genüge es nicht, wenn die Behörde - wie in einem anderen Fall - ohne nähere Begründung meint, der illegale Aufenthalt eines strafgerichtlich unbescholtenen Beschwerdeführers gefährde "die öffentliche Sicherheit in einem hohen Maße". Eine solche Aussage kann die konkrete Auseinandersetzung mit den Auswirkungen auf sein Privat-und Familienleben nicht ersetzen, so der Verfassungsgerichtshof.
(apa/red)
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