Donnerstag, 10. April 2008

E-Card als elektronischer Impfpass: Erste Pilotversuche könnten schon 2009 starten

  • Hauptverband-Chef: "Alle Impfungen auf einen Blick"
  • Kunze: "Erfassen der Impfdaten derzeit lückenhaft"

Die Masern sind wieder einmal da, aber kaum jemand weiß, ob er im Impfschutz ist. Weil der Österreicher den papierenen Impfpass gern beim Arztbesuch vergisst oder weil er zwei bis vier solcher Dokumente hat. Ordnung in dieses Chaos will der Hauptverband der Sozialversicherungsträger über die E-Card als Zugang zu einer elektronischen Dokumentation bringen. Pilotversuche könnten schon 2009 starten.

"Wer von uns weiß, welche Impfungen er hat und welche noch wirksam sind? Der Impfpass in der bestehenden Form hat seine Grenzen. Die E-Card könnte als Schlüssel zu einem elektronischen Impfpass dienen. Alle Impfungen auf einen Blick", sagte Hauptverband-Chef Erich Laminger.

Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Krankenversicherungen, der Österreichischen Gesellschaft für Allgemeinmedizin, der Ärzte- und der Apothekerkammer hat dazu zunächst einmal die Anforderungen dafür formuliert, dass sich jeder Versicherte freiwillig an einem solchen System beteiligen könnte.

Lücken ausmärzen
Sozialmediziner Michael Kunze: "Das Erfassen der Impfdaten ist derzeit lückenhaft. Eine zentrale Erfassung wäre wünschenswert. Die Eintragungen müssten nach internationalem Standard erfolgen, für den Inhaber einsehbar sein." Jeder Eintrag und jedes Aufrufen der enthaltenen Informationen bedürften der Zustimmung des Karteninhabers. Der E-Card-Zuständige im Hauptverband der Sozialversicherungsträger, Volker Schörghofer: "Wir haben aktuell eine Detailkonzeptionsphase in Arbeit. Wir glauben, dass die E-Card der ideale Schlüssel für ein solches System ist."

Die Riesenvorteile für das österreichische Impfwesen: Erstmals wäre wirklich eine landesweite Dokumentation der Impfungen möglich. Der Einzelne könnte ganz leicht seinen Status überprüfen. Auf der anderen Seite könnte man auch gezielt über Informationssysteme (E-Mail, SMS, schriftlich) zu Impfungen einladen - und im Fall des Ausbruchs einer Infektionskrankheit ganz spezifisch warnen. (apa/red)

10.4.2008 13:45