Montag, 31. März 2008

Online-Durchsuchung hat nun neue Gegner:
Strafverteidiger sprechen sich dagegen aus

  • Einigung auf dem 6. StrafverteidigerInnentag in Linz
  • Einsatz zuletzt beim Terror-Prozess von Mohamed M.

Die Vereinigung Österreichischer StrafverteidigerInnen spricht sich gegen den Einsatz von Online-Durchsuchungen von PCs und Computernetzwerken im Strafverfahren aus. Darauf haben sich die Verteidiger beim mittlerweile 6. StrafverteidigerInnentag in Linz geeinigt. Trotz gewisser Anlaufschwierigkeiten und praktischer Umsetzungsprobleme wurde demgegenüber die Reform der Strafprozessordnung (StPO) mit überwiegender Mehrheit begrüßt.

Die Online-Durchsuchung war zuletzt im Wiener Terror-Prozess gegen Mohamed M. und seine Frau Mona S. mit im Mittelpunkt des Interesses gestanden. Indem sich die Polizei über eine spezielle Software Zugriff auf den Laptop des Islamisten verschafft hatte, konnten dessen Internet-Aktivitäten mitverfolgt werden. Auf Basis des damit gesammelten Beweismaterials wurde der 22-Jährige Anfang März nicht rechtskräftig zu vier Jahren Haft verurteilt, weil er nach Ansicht des Erstgerichts unter anderem im Internet die Interessen der al-Qaida propagiert haben soll.

Anti-Online-Resolution
Die Verteidiger in Strafsachen äußern nun Bedenken gegen die dabei zur Anwendung gelangten polizeilichen Ermittlungsmethode. "Neue gravierende gesetzliche Eingriffsbefugnisse sind im Strafverfahren nur dann vorzusehen, wenn zuvor der Nachweis der Notwendigkeit und der Dringlichkeit empirisch erbracht worden ist. Dies ist hinsichtlich der Online-Durchsuchung nicht gegeben, so dass sie als Maßnahme des Polizei- und Strafprozessrechts abzulehnen ist", haben sie im Rahmen ihrer Veranstaltung in einer Resolution festgehalten.

In Bezug auf die StPO-Reform fordern die Verteidiger von den Staatsanwaltschaften ein Wahrnehmen und aktives Ausüben ihrer Leitungsbefugnisse im Ermittlungsverfahren. Nur so sei der mit der Gesetzesnovelle angestrebte Erfolg zu erreichen.

Verbesserungen bei Akteneinsicht
Dringende Verbesserungen sind für die Anwälte in punkto Akteneinsicht geboten: Um dem Gesetz genüge zu tun, müssten bei den Polizeidienststellen und Anklagebehörden ausreichende Kopiermöglichkeiten und die entsprechenden personellen Ressourcen geschaffen werden. Beim elektronischen Rechtsverkehr bedürfe es wiederum einer Sicherstellung, dass Schriftsätze die behördlichen Adressaten auch tatsächlich innerhalb angemessener Frist erreichen.

Unumgänglich ist für die Verteidiger ihre Teilnahme bei der bereits ersten Einvernahme von Beschuldigten. Diese Einvernahmen und auch sonstige Beweisaufnahmen sollen zukünftig auf Datenträgern audiovisuell gesichert werden. Vor Erhebung einer Anklage oder eines Strafantrags wollen die Anwälte dem Beschuldigten ein Anhörungsrecht und damit die Möglichkeit einräumen, zum gesamten Ermittlungsergebnis Stellung zu nehmen. Strafanträge sollen von den Staatsanwälten begründet und unverzüglich dem Beschuldigten zugestellt werden.

Um eine einheitliche Entwicklung der Rechtsprechung zu gewährleisten, treten die Strafverteidiger für die Publikation von Einspruchs- und Beschwerdeentscheidungen ein.

Wirksame Rechtsschutzsysteme
Besonderes Augenmerk richten die Verteidiger auf wirksame Rechtsschutzsysteme bei grundrechtsrelevanten Eingriffsbefugnissen. Diese sollen in Zukunft durch Rechtsschutzbeauftragte gewährleistet werden, die aus dem aktiven Berufsleben kommen und nach Maßgabe ihrer bisherigen Berufslaufbahn als unabhängig gelten. Vorzugsweise schweben den Verteidigern für diese Funktion Rechtsanwälte oder Universitätsprofessoren vor, wobei sie ihren Beruf für die Amtsdauer als Rechtsschutzbeauftragte ruhend stellen sollen. (apa/red)

31.3.2008 14:03