Untersuchung in Großbritannien zeigt nun:
Online-Überwachung des Personals wird IN!
- 85 % der dortigen Unternehmen mit Beobachtung
- Blockade: Firewall-Programme ebenfalls beliebt
·Kritik berechtigt an Internetüberwachung?
Innenministerium sieht unangebrachte Vorwürfe
·VfGH-Klage gegen die
Internetüberwachung
Breite Front gegen neues Sicherheitspolizeigesetz
·Online-Fahndung nur bei Terror-Verdacht?
Österreich will deutsches Urteil berücksichtigen
·VOTEN: Sind Sie für mehr Überwachung?
Hätten Sie mit Kontrolle Ihres PCs ein Problem?
·Mehr Daten über User als jemals zuvor
"Jeder hinterlässt eine deutliche Spur im Netz"
·Online-Durchsuchung
nur unter Auflagen
Deutschland: Rechte von
Usern werden gestärkt
·So schützen Sie sich gegen "Big Brother"!
KLICKEN: E-MEDIA nennt
die zehn besten Tricks
Rund 85 Prozent aller britischen Unternehmen überwachen und protokollieren regelmäßig die Onlineaktivitäten ihrer Mitarbeiter. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Untersuchung der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers, die diese im Auftrag des Department for Business, Enterprise & Regulatory Reform in Großbritannien durchgeführt hat. Laut dem vorgelegten Bericht setzen zudem 81 Prozent der analysierten britischen Betriebe Firewall-Programme ein, um ihren Angestellten den Zugriff zu bestimmten Webseiten zu blockieren.
Ausschlaggebend für die strengen Kontrollmaßnahmen sei vor allem ein generell gesteigertes Gefahrenbewusstsein in den Reihen der Wirtschaftsunternehmen. Diese würden zunehmend versuchen ihre Mitarbeiter in punkto Sicherheit durch entsprechende Maßnahmen zu drillen. Einerseits wolle man so versuchen, vertrauliche firmeninterne Informationen besser zu schützen, andererseits sei man aber auch um das eigene Image besorgt. Denn im Internet - speziell auf Community-Seiten wie Facebook, MySpace und Bebo - würden Mitarbeiter ihre Arbeitsstätte oft nicht in besonders gutem Licht erscheinen lassen, so der Bericht.
"Eine derartige Überwachung wäre auch in Deutschland gesetzlich legitim", erklärt Verena Eckert, Rechtsexpertin der IT-Recht Kanzlei www.it-recht-kanzlei.de. Entscheidendes Kriterium in diesem Zusammenhang sei aber, ob der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern überhaupt eine private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz gestatte oder nicht. "Wenn ein Internetzugang für dienstliche Zwecke nicht unbedingt notwendig ist, kann ein Unternehmen dessen private Nutzung generell verbieten", stellt Eckert fest. Sei diese aber erst einmal erlaubt, habe der Arbeitgeber auch das Recht, die Onlineaktivitäten seiner Angestellten zu kontrollieren. "In der Praxis sind generelle Surfverbote eher die Ausnahme als die Regel", ergänzt Eckert. Zum Schutz von Firmengeheimnissen und gegen Gefahren aus dem Internet wie Trojaner- oder Virenattacken sei ein solcher Schritt aber oft durchaus gerechtfertigt. "Gleichzeitig ist der Arbeitgeber aber auch dazu verpflichtet, die Geheimnisse seiner Mitarbeiter zu schützen", betont Eckert.
Strenge Sicherheitskontrollen
Den Ergebnissen der aktuellen Untersuchung zufolge unterhalten 68 Prozent aller britischen Unternehmen eigene Informationssicherheitsrichtlinien. Dieser Wert hat sich in den vergangenen acht Jahren vervierfacht. Vor allem in größeren Betrieben sind demnach strenge Sicherheitskontrollen bereits gang und gäbe. Nur zwölf Prozent gaben in diesem Bereich an, keine klar definierten Vorgaben für den Umgang mit dem Internet zur Verfügung zu haben. Auch die Verwendung von multifaktoriellen Authentifizierungssystemen hat sich seit 2006 nahezu verdoppelt, rund 53 Prozent der großen Unternehmen gaben an, derartige Systeme zu verwenden.
Obwohl das Vertrauen in die eigenen Mitarbeiter in Großbritannien nicht allzu groß zu sein scheint, erlauben immerhin 54 Prozent der britischen Unternehmen ihren Mitarbeitern den Fernzugriff auf das Firmensystem. Im Vergleich zu 2006 entspricht dies einem Anstieg um 18 Prozent. In rund zwei Drittel dieser Fälle werden allerdings zusätzliche Authentifizierungskontrollen angewandt, um unerlaubte Zugriffe zu verhindern. Wie auf Anfrage von pressetext bei PricewaterhouseCoopers zu erfahren war, ist eine ähnliche Untersuchung für Deutschland noch nicht durchgeführt worden. (pte/red)
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