Donnerstag, 3. April 2008

Grünes Licht: Kosovo-Verfassungsentwurf von EU-Beauftragten Feith abgesegnet

  • Kein Albanien-Anschluss und begrenzte Souveränität
  • Die UNO wird ihre Aufgaben weiterhin wahrnehmen

Der Kosovo-Verfassungsentwurf hat die Zustimmung des EU-Beauftragten Pieter Feith erhalten. "Der Kosovo wird eine moderne Verfassung haben, die die Achtung der Rechte aller Volksgruppen, die serbische eingeschlossen, sichert", teilte Feith mit. Auf dieser Grundlage könnten die Regierung und die Bürger den Aufbau einer multiethnischen Gesellschaft in der früheren serbischen Provinz in Angriff nehmen, deren albanische Mehrheitsbevölkerung am 17. Februar einseitig die staatliche Unabhängigkeit ausgerufen hat. Der Text, den das kosovarische Parlament mit Zweidrittelmehrheit annehmen muss, soll nach Angaben Feiths am 15. Juni in Kraft treten.

Die Republik Kosovo wird in dem Verfassungsentwurf als "unabhängiger, souveräner, demokratischer, einheitlicher und unveräußerlicher Staat aller seiner Bürger" definiert. "Der Kosovo erhebt weder Gebietsansprüche gegenüber irgendeinem Staat oder Staatsteil noch wird er eine Vereinigung mit irgendeinem Staat oder Staatsteil fordern", steht im ersten Absatz in Anspielung auf die verbreitete Furcht vor einem "Groß-Albanien". Der Kosovo sei eine multiethnische Gesellschaft, die auf demokratische Weise verwaltet werde. Albanisch und Serbisch seien die Amtssprachen, auf Kommunalebene stünden auch die türkische, die bosniakische und die Roma-Sprache entsprechend den gesetzlichen Regelungen in Gebrauch.

"Der Kosovo ist ein säkularer Staat, der neutral im Hinblick auf die Frage der religiösen Überzeugungen ist", steht in dem Entwurf. Im Kosovo wird entsprechend dem Verfassungsentwurf eine einheitliche Währung verwendet, ihr Name wird aber nicht angegeben. Nachdem die südserbische Provinz im Juni 1999 unter UNO-Verwaltung gekommen war, wurde der Dinar zuerst durch die Deutsche Mark und anschließend den Euro ersetzt. In den Serben-Enklaven ist der Dinar weiterhin das Zahlungsmittel.

Wie bisher sollen im 120-Sitze-Parlament 20 Mandate für die ethnischen Minderheiten reserviert sein, darunter zehn für die serbische Volksgruppe. Der Präsident der Republik wird mit Zweidrittelmehrheit vom Parlament gewählt. Der Verfassungsentwurf sieht zudem die Errichtung von kosovarischen Sicherheitskräften vor, die in "engster Koordination mit internationalen Vertretern stehen" würden. Vorgesehen ist auch die Möglichkeit einer doppelten Staatsbürgerschaft.

Was es mit der - nach dem Plan des UNO-Beauftragten Martti Ahtisaari - international "überwachten" Unabhängigkeit des Kosovo auf sich hat, ergibt sich aus dem EULEX-Mandat der Europäischen Union. Der EULEX-Chef Feith soll "Entscheidungen von Behörden des Kosovo (also der Staatsgewalt) zurücknehmen oder für ungültig erklären" können.

Gleichzeitig wird die Mission der Vereinten Nationen im Kosovo (UNMIK) ihre Aufgaben auf der Grundlage der Sicherheitsrats-Resolution 1244 weiter wahrnehmen. Die 1999 verabschiedete Resolution garantierte Belgrad die territoriale Unversehrtheit und enthält die Bestimmung, dass sie so lange gilt, bis der Sicherheitsrat eine andere Entscheidung getroffen hat. Darauf stützen sich die Vetomächte Russland und China, die den Kosovo nicht als unabhängigen Staat anzuerkennen bereit sind.

(APA/red)

3.4.2008 10:18