Maximilian Herberstein steht Rede und wenig Antwort: Kaum Erinnerungen an früher
- Angeklagter: "Betrieb ist Lebenswerk meiner Mutter"
- Privatentnahmen Andrea Herbersteins "angemessen"

·Herberstein-Prozess:
Wo sind die Gelder?
Umgeschriebene Quittung
wirft diverse Fragen auf
·Tierpark-Affäre ließ
Klasnic einst stolpern
War zentrales Thema
bei Landtagswahl 2005
Am zweiten Tag des Grazer Herberstein-Prozesses wurde Maximilian Herberstein als erster der drei Beschuldigten einvernommen. Der 31-Jährige gab sich betont höflich und kooperativ, konnte sich aber an die wenigsten Dinge tatsächlich erinnern. Er war bereits mit zehn Jahren nach Wien ins Internat gekommen, studierte in Amerika und zog nach London. Er konnte zu den Hauptpunkten des Verfahrens - angeblich missbräuchlich verwendete Fördergelder und Abgabenhinterziehung - kaum etwas sagen.
Ein wichtiger Punkt in der Befragung von Maximilian Herberstein war, welche Stellung seine Mutter in dem Betrieb innehatte. Er selbst war zwar laut Vertrag der Geschäftsführer, hielt sich aber vorwiegend im Ausland auf. Die Staatsanwaltschaft wiederum wirft Andrea Herberstein vor "faktische Geschäftsführerin" und damit verantwortlich für den Umgang mit Fördergeldern gewesen zu sein. Die Standardantwort Maximilians lautete: "Ich kann mich nicht erinnern."
Fixer Betrag für Andrea Herberstein
Andrea Herberstein hat monatlich einen fixen Betrag bekommen. Doch alle Beteiligten gaben bisher an, sie habe keine Entlohnung als Geschäftsführerin, sondern nur Unterhaltszahlungen von ihren Kindern erhalten. "Warum soll sie Ihnen gegenüber Ansprüche haben?", fragte Richterin Elisabeth Juschitz. "Ich fühle mich moralisch verpflichtet, meiner Mutter Unterhalt zu zahlen, sie hat bei der Scheidung nichts bekommen", so Maximilian Herberstein.
Nach dem Tod des Vaters teilte die jüngste Tochter und Alleinerbin das Vermögen zu gleichen Teilen auf ihre Geschwister auf. Diese hatten zunächst "nur" jeweils 363.364 Euro bekommen und dieses Geld dem Lebensgefährten ihrer Mutter, Thomas Hampson, geborgt. Dieser kaufte damit eine Luxus-Wohnung in Wien. Gleichzeitig wurde die Herberstein OEG gegründet. Andrea Herberstein war allerdings weder Gesellschafterin nach im Beirat. Wäre sie offiziell aufgetreten, hätten ihre Kinder aufgrund einer Testamentsverfügung ihr gesamtes Erbe verloren bzw. erst nach dem Tod der Mutter antreten können.
"War Ihre Mutter zeichnungsberechtigt?", interessierte die Richterin. "Kann ich mich nicht erinnern", so Maximilian Herberstein. Er betonte aber: "Ich habe das immer so gesehen, dass der Betrieb das Lebenswerk meiner Mutter ist." Für ihn war daher immer klar, dass Andrea Herberstein den Betrieb leitet, unter welchem offiziellen Namen auch immer.
Zu den Privatentnahmen seiner Mutter - die diese als Nicht-Gesellschafterin gar nicht hätte tätigen dürfen - meinte der Befragte nur: "Die Höhe war meiner Meinung nach angemessen." Immerhin hatte Andrea Herberstein in den Jahren 2001 bis 2004, so die Richterin, durchschnittlich 109.009 Euro entnommen, während es bei den drei Kindern wesentlich weniger war.
(APA/red)
