Sexueller Missbrauch statt Nachhilfestunde:
Kärntner Lehrer in Anstalt eingewiesen
- Zusätzlich neun Jahre Gefängnis für den 50-Jährigen
- Fertigte Pornofilme von minderjährigen Mädchen an

Wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und pornografischer Darstellung von Minderjährigen ist ein 50 Jahre alter Nachhilfelehrer am Landesgericht Klagenfurt in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Zusätzlich bekam der Angeklagte neun Jahre Haft unbedingt. Staatsanwalt Helmut Jamnig warf dem Kärntner vor, mehrere Mädchen im Alter zwischen zehn und 14 Jahren missbraucht sowie in eindeutigen Posen fotografiert und gefilmt zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Am ersten Verhandlungstag vor knapp einem Monat hatte Ankläger Jamnig vor dem Schöffengericht die "perversen Neigungen" des Kärntners aufgelistet. Zwischen 2002 und 2007 sollen fünf Mädchen Opfer des Mannes geworden sein. Neben seiner Tätigkeit als Nachhilfelehrer habe er sich als Betreuer bei Sportvereinen um Kinder bemüht. "Beim Tennisunterricht hatte er nicht nur den Tennisschläger, sondern auch immer die Fotokamera mit dabei", erläuterte Jamnig.
Das Bild eines Opfers habe der Angeklagte dann mit Hilfe eines Computers auf die Darstellung eines nackten Körpers montiert und mit dieser Fotomontage "Druck auf das Mädchen ausgeübt". Der Mann drohte der Minderjährigen mit der Veröffentlichung des Fotos, sollte sie ihm nicht zu Willen sein. Ausführlich berichtet der Staatsanwalt von einem Koffer mit "Dessous und Sexartikeln", den der Angeklagte immer parat gehabt habe.
Söhne des Angeklagten sagten aus
Zuletzt sagten die beiden Söhne (16 und 18 Jahre) des Angeklagten vor dem Schöffensenat aus. Sie hätten öfter Mädchen in der Wohnung des Vaters beobachtet, berichteten die beiden ohne ihren Vater im Verhandlungssaal auch nur eines Blickes zu würdigen. Den Großteil des Tages wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit das von der Polizei beim Angeklagten beschlagnahmte Foto- und Filmmaterial gesichtet.
"Es tut mir leid, ich kann es nicht mehr rückgängig machen", erklärte der Angeklagte am Ende des Prozesses. Der Mann erbat sich drei Tage Bedenkzeit, Staatsanwalt Jamnig gab keine Erklärung ab.
(apa/red)
