Fall Herberstein entwickelt sich zur Schatzsuche: Wohin flossen Fördergelder?
- Verteidigung ortete Befangenheit des Gutachters
- Staatsanwalt Winklhofer prangert Förderpraxis an

·Tierpark-Affäre ließ
Klasnic einst stolpern
War zentrales Thema
bei Landtagswahl 2005
Überraschend geringer Besucherandrang war beim Auftakt zum Herberstein-Prozess am Grazer Straflandesgericht zu spüren. Die Angeklagte Andrea Herberstein war bereits eine Stunde vor Verhandlungsbeginn anwesend, während sich die beiden weiteren Angeklagten, der ehemalige Gutsverwalter Heinz Boxan und Andrea Herbersteins Sohn Maximilian, erst eine Viertelstunde vor Beginn dem Blitzlichtgewitter der Fotografen stellten.
Andrea Herbersteins Mobiltelefon läutete bei ihrem Eintreffen eine Stunde vor der Verhandlung mehrmals in der Tasche. Danach zog sie sich bis zum Prozessstart zurück. Erst kurz vor der Verhandlungseröffnung kam sie blass und mit angespannter Miene in den Saal und präsentierte den Fotografen ein freundliches Lächeln. Ihre Brille setzte sie für die Pressebilder ab und bei Verhandlungsbeginn wieder auf. Die drei Angeklagten durften bei ihren Verteidigern sitzen bleiben und mussten nicht auf die Anklagebank Platz nehmen.
Verteidigung ortet Befangenheit des Gutachters
"Dieser Fall ist ein Politikum und wird es immer bleiben," erklärte der Verteidiger von Andrea Herberstein, Peter Bartl, in seinem Eröffnungsplädoyer. Er sprach von einer "medialen Vernichtung" und einem "falschen Bild, das wieder gleichgerückt" werden müsse. Scharfe Kritik übte der Anwalt an dem Gerichtssachverständigen Fritz Kleiner: "Ich habe keinen Zweifel an der Befangenheit von Kleiner", da dieser ein Herberstein-Gutachten für die SPÖ im Wahlkampf 2005 erstellt habe und dies auch offen zugebe.
Anwalt Peter Bartl entschuldigte sich gleich zu Beginn seines Plädoyers für die zu erwartende Dauer von zwei bis drei Stunden, doch es sei "ein weiter Weg, um das Bild von Andrea Herberstein zu holen, das so weit weg gerückt" sei. Er bezichtigte die Staatsanwaltschaft einer "Präjudizierung" und sprach von einem "Zerrbild", das über Frau Herberstein in den Medien verbreitet worden sei. Als "geldgierige, nur auf ihren Vorteil bedachte, in Luxus schwelgende Landgräfin" habe man Andrea Herberstein dargestellt.
Kritik an Kleiner
Weiters kritisierte er Sachverständiger Fritz Kleiner, der bereits vor der Abgabe seines Gutachtens "seine Meinung in den Medien preisgab". Bartl erklärte, dass der Sachverständiger ein ehemaliger Schulkollege von Landesrat Kurt Flecker (S) sei und er für die steirischen Sozialdemokraten ein Gutachten über Herberstein für deren Wahlkampf 2005 erstellt habe. Der Staatsanwaltschaft sei dieser Umstand bekanntgewesen, versicherte der Verteidiger
Staatsanwalt prangert Förderpraxis an
Staatsanwalt Johannes Winklhofer listete in seinem einstündigen Eröffnungsplädoyer genau auf, wie die geschäftliche Entwicklung in Herberstein dazu führte, dass immer mehr Geld vom Land benötigt wurde - und auch bezahlt wurde, ohne genau zu überprüfen, ob die Mittel rechtmäßig verwendet worden war. Außerdem florierten laut Ankläger die Schwarzeinnahmen, die ebenfalls zur Deckung der Schulden nötig waren.
Andrea Herberstein wirkte nach ihrer Heirat mit Johann Herberstein offiziell als Geschäftsführerin, damals arbeitete sie bereits eng mit dem Zweitangeklagten Heinz Boxan zusammen. Dieser wurde bereits 1971 angewiesen, eine Schwarzbuchhaltung zu führen, so der Staatsanwalt. Doch dann kam es zur Scheidung und später zum Zerwürfnis zwischen Andrea Herberstein und ihrem Ex-Mann. In der Folge verfügte er sogar in seinem Testament, dass sie auch in Zukunft immer von der Geschäftsführung fernzuhalten sei.
"Andrea Herberstein war faktisch immer die Geschäftsführerin", führte Winklhofer aus. Das Gehalt, das sie für ihre Tätigkeit bezog, wurde seiner Meinung nach als Unterhaltszahlung der Kinder an die Mutter getarnt. Als offizieller Geschäftsführer fungierte der ebenfalls angeklagte Maximilian Herberstein, der jedoch tatsächlich in London im Bankgeschäft war und alles unterschrieb, was seine Mutter ihm zuschickte. Ab 1997 war der Betrieb in Herberstein konkursgefährdet, nicht zuletzt, so der Ankläger, durch die "sehr hohen Privatentnahmen".
Schwarzeinnahme bei Eintrittsgeld
Eine wichtige Einnahme Quelle seien stets die Schwarzeinnahmen bei den Eintrittsgeldern gewesen. Dazu wurden bei der Druckerei Karten bestellt und zehn bis 15 Prozent davon einfach doppelt gedruckt, die dann auch in der Rechnung nicht aufschienen, erläuterte der Staatsanwalt.
Eine große Rolle spielen in diesem Verfahren auch die umgeschriebenen Rechnungen, mit denen die Förderbestimmungen des Landes Steiermark umgangen wurden. In der Praxis wurde für ein bestimmtes Projekt um Geld angesucht, das in der Regel auch bewilligt wurde. Doch vorgelegt wurden auch Rechnungen, die für ganz andere Tätigkeiten erstellt und einfach falsch ausgestellt wurden. Die letzte Million Euro des Landes wurde schließlich als Sonderzahlung für Unwetterschäden deklariert. Die damals zuständige Finanzlandesrätin Kristina Edlinger-Ploder (V) weigerte sich allerdings, das Geld freizugeben. Also unterschrieb die damalige Landeshauptfrau Waltraud Klasnic (V) als Urlaubsvertretung ihrer Landesrätin den Vertrag selbst. Insgesamt wurden laut Staatsanwalt rund 990.000 Euro an Förderungen ausbezahlt.
Die Selbstanzeige von Andrea Herberstein bezüglich ihrer Finanzschulden ließ der Staatsanwalt nicht wirklich gelten, da sie "unvollständig, und daher nicht strafmildernd" gewesen sei.
Viele Medienvertreter anwesend
Entgegen dem geringen Andrang von Gerichtskiebitzen war ein großes Medieninteresse bemerkbar. Rund 30 Journalisten, Fotografen und Kameraleute belegten die vordersten Reihen im großen Schwurgerichtssaal. Die Motivationen der Zuschauer waren durchwegs unterschiedlich: Während ein älterer Mann "nur zuhören" wolle, interessiert sich ein anderer für das Urteil, wenngleich er glaube, dass "nicht viel herauskommen" werde. Fünf Frauen meinten unisono, sie würden den Prozess aus beruflichem Interesse verfolgen. Eine andere erklärte, dass sie mit Andrea Herberstein befreundet sei und deshalb zuhören wolle. (APA/red)
