Donnerstag, 3. April 2008

Fördergelder missbräuchlich verwendet? Herberstein-Prozess startet heute in Graz

  • Schlossherrin Andrea Herberstein steht vor Gericht
  • Auch Steuerhinterziehungsverdacht wird beleuchtet

Heute beginnt am Grazer Straflandesgericht der Prozess rund um Schloss und Tierpark Herberstein. Andrea Herberstein, der ehemalige Verwalter Heinz Boxan und Maximilian Herberstein müssen sich vor einem Schöffensenat verantworten. Es geht in dem auf sechs Wochen anberaumten Prozess um angeblich missbräuchlich verwendete Fördergelder und Abgabenhinterziehung gegenüber dem Finanzamt.

Schlossherrin Andrea Herberstein (55) muss sich wegen schweren Betrugs, grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen und Abgabenhinterziehung verantworten. Heinz Boxan (63) wird ebenfalls schwerer Betrug und Abgabenhinterziehung vorgeworfen, während Maximilian Herberstein (31) nur wegen grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen angeklagt ist.

Anklage auf 209 Seiten
Die 209 Seiten umfassende Anklage zeigt auf, dass der Herberstein-Besitz nicht einfach vom ehemaligen Schlossherrn an seine Kinder vererbt wurde, sondern dass alles ein kompliziertes Geflecht aus tatsächlichen und offiziellen Besitzverhältnissen war. Als Johann Otto Herberstein starb, vermachte er den Besitz seiner jüngsten Tochter. Diese teilte bei ihrer Volljährigkeit alles zu gleichen Teilen auf sich und die beiden Geschwister auf, gleichzeitig wurde eine Gesellschaft gegründet, deren Geschäftsführer - zumindest auf dem Papier - Maximilian Herberstein war. "Mit seinem Einverständnis übte Andrea Herberstein die Funktion der faktisch alleinbestimmenden Geschäftsführerin des Gutsbetriebes unkontrolliert weiter aus", heißt es dazu in der Anklageschrift.

Missbrauch von Fördergelder?
Im Mittelpunkt des Prozesses stehen jene Fördergelder, die über Jahre hinweg an Herberstein bezahlt wurden. Heinz Boxan wird beschuldigt, die Umschreibungen der Rechnungen veranlasst zu haben, so dass diese von den Zuschüssen des Landes Steiermark abgedeckt werden konnten. Die Anklageschrift listet genau die einzelnen Vorgänge auf und schildert die Umschreibungen, die innerhalb des Herberstein-Betriebes, aber auch in Zusammenhang mit dem Anwesen von Herberstein-Lebensgefährten Thomas Hampson in Wien passiert sein sollen.

So wird detailliert beschrieben, wie eine Gartenbau-Firma für Arbeiten auf dem Grundstück von Thomas Hampson 17.270 Euro in Rechnung gestellt hat. Ein Teil davon, nämlich 9.358 Euro, wurden der Gutsverwaltung Herberstein in Rechnung gestellt, obwohl "Arbeiter dieses Unternehmens ausschließlich auf dem Anwesen von Thomas Hampson in Wien tätig gewesen waren". Der Starbariton gehört auch zu den 47 Zeugen, die im Prozess Licht in die Angelegenheit bringen sollen. Das Verfahren wurde von Richterin Elisabeth Juschitz zunächst auf sechs Wochen anberaumt.

(apa/red)

3.4.2008 07:42