Freitag, 28. März 2008

Zwei Schuldsprüche im "Ofen-Prozess": Geldstrafen und bedingte Freiheitsstrafen

  • Gerichtsurteile sind allerdings noch nicht rechtskräftig
  • Ferienhaus-Explosion: Männer baten um Bedenkzeit

Jene zwei Angeklagte, die sich am Landesgericht Leoben nach der Explosion eines Ferienhauses im obersteirischen Pruggern vergangenen Sommer verantworten mussten, sind vom Gericht für schuldig befunden und zu einer unbedingten Geldstrafe verurteilt worden. Die beiden Männer - ein 48-jähriger Hafner und der 60-jährige Ehemann der Hausbesitzerin - hatten in mangelhafter Art und Weise eine Heizungsanlage installiert, die letztlich explodierte und drei Studenten das Leben kostete. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Richterin Sabine Anzenberger erklärte, dass der Hafner, der sich in der Verhandlung gleich wie der Pensionist für nicht schuldig gekannt hatte, über bessere technische Kenntnisse verfügt habe als der 60-Jährige. Dieser hingegen habe einen Hafner mit der Installation einer Anlage beauftragt, welche dieser nicht errichten hätte dürfen. Zudem habe der Pensionist es unterlassen, den Einbau der Baubehörde zu melden, wodurch das Unglück vom 10. August 2007 ebenfalls noch verhindert hätte werden können.

Urteile
Beide Angeklagten wurden zu einer unbedingten Geldstrafe von 240 beziehungsweise 300 Tagessätzen sowie bedingte Freiheitsstrafen von jeweils vier Monaten verurteilt. Dabei wurde auch das dritte Todesopfer, das erst Anfang März nach monatelangem Koma verstorben war, beim Urteil berücksichtigt. Die Männer baten um Bedenkzeit - der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

(apa/red)

28.3.2008 21:52