Rasen immer noch ein Kavaliersdelikt? Jeder dritte Lenker ist zu schnell unterwegs
- Besonders im Ortsgebiet wird gerne schnell gefahren
- Geschwindigkeitslimits gelten bloß als Richtgrößen

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Die Verbindung zwischen Rasen und Männlichkeit
Jeder zweite Fahrzeuglenker schätzt Rasen als gefährlich ein. Geschwindigkeitsübertretungen von zehn bis 20 km/h sind aber laut aktueller Erhebung des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV) trotzdem sozial akzeptiert und gelten als Kavaliersdelikt. Über ein Drittel der Befragten gab an, sich selbst gelegentlich beim Schnellfahren zu ertappen, weitere 28 Prozent fahren oft oder häufig zu flott.
Messungen des KfV im Jahr 2007 zeigten, dass die Geschwindigkeit besonders im Ortsgebiet deutlich überschritten wird. Drei von vier Lenkern (73 Prozent) missachten 30 km/h-Beschränkungen, mehr als die Hälfte der Fahrer überschreiten 50 km/h-Begrenzungen. Tempo 80 auf Freilandstraßen wurde von etwa 40 Prozent der Fahrzeuglenker vernachlässigt. Der Anteil der Temposünder auf Autobahnen mit 130 km/h-Beschränkung betrug 22 Prozent, Tempo 100 auf Freilandstraßen überschritten 17 Prozent.
Richtgröße statt Vorgabe
"Viele Fahrzeuglenker betrachten Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht als gesetzliche Vorgabe, sondern als Richtgröße", erklärte Thann, Direktor des KfV. "Sie entscheiden selbst, welche Geschwindigkeit angemessen ist und gefährden so nicht nur sich, sondern auch andere Autofahrer, aber vor allem ungeschützte Verkehrsteilnehmer wie Kinder, Fußgänger und Radfahrer."
Laut Befragung des KfV ärgern sich nur 16 Prozent der Befragten sehr über Schnellfahren, während mehr als die Hälfte (57 Prozent) sich wenig oder gar nicht aufregt, wenn andere aufs Gaspedal drücken - sofern damit nicht Aggression und Rücksichtslosigkeit einhergehen.
Die Motive
Genannte Motive für zu schnelles Fahren waren Eile und Zeitdruck, Spaß, Unachtsamkeit und das Austesten des Fahrzeugs. Ausschlaggebend für das eigene Tempo wird aber die Einordnung in subjektiv "sinnvolle" und "sinnlose" Beschränkungen gesehen. Als sinnvoll bezeichneten die Befragten Geschwindigkeitsbegrenzungen bei Schulen, Kindergärten oder in Wohngebieten. Ebenso im Ortsgebiet mit mehr Verkehr, auf gefährlichen oder unübersichtlichen Strecken, sowie witterungsbedingte Begrenzungen, z.B. bei Schnee oder Regen. Als sinnlos empfunden werden hingegen scheinbar willkürlich gesetzte Tempo 100-Beschränkungen auf der Autobahn oder 50 km/h auf Bundesstraßen.
(APA/red)
