Eine kleine Gnadenfrist für Verkehrssünder: Strafen im EU-Ausland bleiben oft ungesühnt
- Technische & juristische Probleme sind zu beseitigen
- Nationale Systeme sollen zukünftig zusammenpassen

·Verkehrsstrafen nun EU-weit eintreibbar
Bußgelder ab 70 Euro werden nachgeschickt
·Ungarn verdoppelt die Verkehrsstrafen
Ab 1. Mai sind Verkehrs- sünden erheblich teurer
Verkehrssünder bleiben bei Fahrfehlern im EU-Ausland oft ungestraft. Juristische und technische Probleme werden die Eintreibung von Verkehrsstrafen auch in diesem Sommer verhindern, bestätigten Sprecher der EU-Kommission in Brüssel. Verkehrskommissar Jacques Barrot wolle aber einen Vorschlag machen, der zumindest die technischen Voraussetzungen für eine grenzüberschreitende Verfolgung verbessern soll.
"Bisher kann zum Beispiel ein französisches Radargerät ein deutsches Kennzeichen nicht erkennen", erläuterte ein Sprecher Barrots. Anders als ein französischer Raser bekomme der Fahrzeughalter deshalb nicht automatisch ein Strafmandat zugesandt. Die Kommission will den Angaben zufolge dafür sorgen, dass die verschiedenen nationalen Systeme zusammenpassen. "Alle sollen gleich behandelt werden", sagte Barrots Sprecher Michele Cercone.
Weitere Probleme
Was allerdings passiert, wenn ein Verkehrssünder sein Strafmandat aus dem EU-Ausland nicht bezahlt, ließ die Brüsseler Behörde offen. Eigentlich soll ein Beschluss der EU-Justizminister aus dem Jahr 2003 sicherstellen, dass Strafen von mehr als 70 Euro vom Heimatland des Ertappten eingetrieben werden. Die Regelung funktioniert nur zwischen Ländern, die entsprechende Gesetze beschlossen haben.
(APA/red)
