Mittwoch, 19. März 2008

Beamten-Dienstrecht und Budget in einem: Bures' Reformpläne für "Schreibtisch-Zunft"

  • Neues Dienstrecht könnte schon 2010 in Kraft treten
  • Ministerin will keine zwei Klassen-Beschäftigte mehr

Ungeachtet aller Neuwahl-Spekulationen hat Beamtenministerin Doris Bures ihre Reformpläne für die Beamten präsentiert. Die konkreten Verhandlungen für das geplante einheitliche Dienstrecht für Beamte und Vertragsbedienstete will sie gemeinsam mit den Budgetverhandlungen im Herbst starten. Ob es nun ein Doppelbudget für 2009 und 2010 geben soll, ist für Bures dabei nicht die "Gretchenfrage".

Vizekanzler und ÖVP-Obmann Wilhelm Molterer hatte das Doppelbudget als eine von vier Voraussetzungen für einen Weiterbestand der Koalition genannt. Bures erklärte in einem Hintergrundgespräch am Dienstagabend, wirklich dringenden Handlungsbedarf gebe es bei der Absicherung der Finanzierung des Gesundheitssystems, bei der Teuerungsabgeltung und bei einer Steuerentlastung 2009.

Neues Dienstrecht könnte 2010 in Kraft treten
Wenn es tatsächlich zu einem Doppelbudget kommen sollte, dann müsse zumindest für 2010 Vorsorge für das neue Dienstrecht und die damit gemeinsam vorgesehene Besoldungsreform getroffen werden. Die Verhandlungen müssten jedenfalls gemeinsam mit den Budgetverhandlungen im Herbst beginnen, sie könnten zwölf Monate dauern und das neue Dienstrecht könnte dann 2010 in Kraft treten. Bereits im nächsten Monat solle es eine zweite Enquete geben, nach jener mit Verfassungs- und Arbeitsrechtlern im Dezember soll es nun um einen Vergleich mit Dienstrechten anderer Länder bzw. der Bundesländer gehen.

Ministerin will keine zwei Klassen-Beschäftigte
Bures geht es vor allem darum, dass es künftig nicht mehr zwei Klassen von Beschäftigten - Beamte und Vertragsbedienstete - im öffentlichen Dienst geben soll. Auf die Frage, ob das neue Dienstrecht privat- oder öffentlichrechtlichen Charakter haben sollte, wollte sie nicht konkret eingehen. Vorstellbar sei auch eine Mischform. Für bestimmte Tätigkeiten soll es aber Sonderbestimmungen geben. Richter und Staatsanwälte sollen weiterhin besonderen Schutz haben. Welche Berufsgruppen sonst noch in den Genuss von Sonderbestimmungen kommen könnten, darüber könne man noch diskutieren. Bures machte aber schon deutlich, dass ihrer Meinung nach "nicht viele" darunter fallen sollten.

Bures will auch Besoldungsreform
Wichtig ist der Beamtenministerin, dass gemeinsam mit dem Dienstrecht auch eine Besoldungsreform kommt. Sie begründet dies auch mit der Altersstruktur. Das Durchschnittsalter der Bundesbediensteten ist in den letzten zwölf Jahren von 40,5 auf 43,6 Jahre gestiegen. In etwa 10 bis 13 Jahren komme eine Pensionierungswelle, mit der etwa jeder zweite Bundeslehrer in Pension gehen wird. Bures sieht darin eine "Chance" für ein neues Besoldungssystem. Sie will die Anfangsgehälter erhöhen und dann den Anstieg abflachen. Bei den Beamten lautet derzeit das Verhältnis von Anfangs- zu Endgehalt unter den Akademikern 1:2,3 und bei den Maturanten 1:2,16. In der Privatwirtschaft liege im vergleichbaren Sparkassen-KV das Verhältnis im Durchschnitt bei 1:1,4 - "in dieses Richtung" will Bures auch im öffentlichen Dienst kommen. Die Mehrkosten für die Besoldungsreform schätzt sie auf 200 bis 300 Millionen Euro.

Pragmatisierungsstopp bleibt aufrecht
Die sogenannten Nebengebühren, die zuletzt bereits von rund 600 auf etwa 450 zusammengestutzt worden sind, will Bures weiter reduzieren. Die vom Rechnungshof genannte Zahl von insgesamt 200 dieser Zulagen sei zwar "ambitioniert", aber "in diese Richtung" solle es gehen. Ob auch künftig nur jede zweite durch Pensionierung frei werdende Stelle nachbesetzt wird, soll im Herbst mit den einzelnen Ministern im Stellenplan verhandelt werden. Hier werde man weiter nach politischen Notwendigkeiten vorgehen. Aufrecht bleibe hingegen in jedem Fall der Pragmatisierungsstopp.

Verhaltenskodex für Beamte
Noch vor dem Sommer plant Bures einen Ministerrats-Vortrag für den geplanten Verhaltenskodex für Beamte. Dabei gehe es um klare Richtlinien und Schulungen für allem für Beamte in Leitungsfunktionen, um Korruption präventiv zu verhindern. Die zuletzt gegen das Innenministerium erhobenen Korruptionsvorwürfe könnten damit aber nicht gelöst werden, stellte Bures klar, weil es sich hier um den strafrechtlich relevanten Vorwurf des Amtsmissbrauchs handle.

(apa/red)

19.3.2008 10:24