Donnerstag, 13. März 2008

Breite Front gegen Internetüberwachung:
Klage beim VfGH soll neues Gesetz kippen

  • Grüne, Provider, WKÖ und Mobilfunker gegen Novelle
  • Angebot an SPÖ und FPÖ zu gemeinsamen Vorgehen
    ABSTIMMEN: Sind Sie auch für mehr Überwachung?

Die Grünen wollen die Anfang Dezember 2007 beschlossene Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz (SPG) mittels Klage beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) bis spätestens Herbst dieses Jahres kippen. Ein entsprechender Individualantrag sei bereits am 3. März in ihrem Namen eingebracht worden, erklärte die Wiener Landtagsabgeordnete und Technologiesprecherin Marie Ringler auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Grünen Sicherheitssprecher Peter Pilz in Wien. Darüber hinaus will Pilz SPÖ und FPÖ dazu einladen, die Novelle gemeinsam mit den Stimmen der Grünen zurückzunehmen. Auch Mobilfunker, Wirtschaftskammer sowie die Provider haben die Novelle stark kritisiert.

Pilz erklärte, es seien bereits eine Reihe von Verfassungsklagen gegen die Novelle beim VfGH eingebracht worden. So hätte auch T-Mobile oder die Internet-Provider Freewave und Silverserver bereits eine Klage eingebracht, erläuterte Ringler, die sich "guten Mutes" zeigte, dass die Klagen auch Erfolg haben werden. Die Grüne Technologiesprecherin sprach von einem notwendigen "Akt der Notwehr gegen den Überwachungsstaat". Denn das SPG greife in "exzessiver Weise" in die Privatsphäre ein und das ohne richterliche Kontrolle, so die Grünen.

Laut Ringler seien durch das SPG eine Reihe von Verfassungsbestimmungen verletzt: Etwa das Fernmeldegeheimnis, welches Inhaltsdaten schützt. Das SPG erlaubt zwar nur Übermittlung von Verkehrsdaten - also der Zuordnung von IP-Adressen zu Name und Anschrift des Users. Für Ringler seien dadurch aber auch Rückschlüsse auf den Inhalt möglich. So könne etwa ermittelt werden, wer zu welcher Zeit sich in einem bestimmten Internet-Chat aufgehalten habe. Dadurch wisse man aber mehr als nur Namen und Adresse des Betroffenen. Auch durch die Bestimmungen betreffend der Ortung von Mobiltelefonen sieht Ringler das Fernmeldegeheimnis verletzt. Denn das Gesetz erlaube ausdrücklich den Gebrauch sogenannter "IMSI-Catchern", welcher die direkte Lokalisierung von Handys zum Zweck hätte.

Verletzung der Menschenrechtskonvention?
Auch die Europäische Menschenrechtskonvention (EGMR) sei durch die SPG-Novelle verletzt, so die Grünen. Denn die EGMR erlaubt nur unter bestimmten Bedingungen den Eingriff in das "Recht auf Privatleben" und müsse "verhältnismäßig" sein - dies sei aber durch das SPG nicht gewährleistet. Darüber hinaus verstoße das SPG auch gegen das Grundrecht auf Datenschutz. Bemängelt wird von den Grünen auch fehlender Schutz gegen Missbrauch und die Ausschaltung der richterlichen Kontrolle.

Neben dem Weg über der VfGH will Pilz auch die derzeitige Lage in der Koalition ausnützen und hofft auf Mehrheiten abseits der Großen Koalition: Er werde SPÖ und FPÖ eine "gemeinsame Novelle zur Rücknahme der SPG-Novelle" vorschlagen.

Legitimiert sehen die Grünen den Antrag Ringlers dadurch, dass sie selbst Betreiberin eines (nicht-kommerziellen) Kommunikationsdienstes (www.funkfeuer.at) und damit Internetproviderin sei. Dadurch und durch den Betrieb ihrer Homepage sei sie außerdem Dienstanbieterin und daher der Auskunftstpflicht nach dem SPG unterworfen.

Entscheidung frühestens im Herbst
VfGH-Sprecher Christian Neuwirth bestätigte das Einlangen des Individualantrags Ringlers. Auch jener von T-Mobile und Freewave sei bereits eingelangt. "Alle in der öffentlichen Diskussion umstrittenen Punkte" würden in den Anträgen angefochten, so der Sprecher. Es werde nun ein Vorverfahren eingeleitet. Eine Entscheidung sei frühestens im Herbst zu erwarten.

Auch der Verband der österreichischen Internet Service Provider (ISPA) und die Sparte Information und Consulting in der Wirtschaftskammer (WKÖ-BSIC) haben das neue Sicherheitspolizeigesetz (SPG) scharf kritisiert. Darüber hinaus stellten sich ISPA-Präsident Roland Türke und WKÖ-BSIC-Obmann Hans-Jürgen Pollirer in einer Pressekonferenz gegen eine allfällige Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ("Data Retention" und Online-Durchsuchung). Es gebe zahlreiche Argumente, um auf europäischer Ebene eine Änderung der Richtlinie einzufordern, sagte Pollirer.

Zahlreiche "Grauzonen"
Zwar unterstütze man grundsätzlich die Idee von präventiven Sicherheitsmaßnahmen, so der WKÖ-BSIC-Obmann zur im Dezember von der Koalition verabschiedeten SPG-Novelle. Allerdings gebe es zahlreiche "Grauzonen". So sei etwa unklar, wer aller Auskunft verlangen darf - dies sei im Gesetz nicht klar geregelt. Ebenso bestünden ungeklärte "Auslegungsfragen" im Gesetz: So sei etwa der Begriff "konkrete Gefahrensituation", unter welcher es zur Datenweitergabe kommen darf, nicht klar genug. Kritisch sieht Pollirer auch die "umfangreichen Ausdehnung" der Daten, über die Auskunft gegeben werden muss sowie die Erweiterung des Kreises der Auskunftspflichtigen. So müssten nun etwa auch Betreiber von Webshops Auskunft geben. (apa/red)

13.3.2008 14:04