Montag, 17. März 2008

BAWAG-Prozess: Angeklagte mussten heute
zu der 'erkennungsdienstlichen Behandlung'

  • Fingerabdruck-Abnahme: "Routineangelegenheit"
  • "Fragestunde" an Sachverständigen Fritz Kleiner

Noch vor Beginn der Gerichtsverhandlung im BAWAG-Strafprozess sind einigen der neun Angeklagten Fingerabdrücke abgenommen worden. Über die Hintergründe der Prozedur am 80. Prozesstag wurde am Rande der Verhandlung im Gerichtssaal heftig spekuliert: Hartnäckig hielt sich nicht nur bei Journalisten der Verdacht, die plötzliche Begehrlichkeit der Sicherheitsbehörden nach einer "erkennungsdienstlichen Behandlung" hätte etwas mit dem mysteriösen Aktenfund in Walter Flöttls Keller zu tun: Möglicherweise seien auf den Kisten bzw. auf den brisanten Akten Fingerabdrücke gefunden worden, die nun identifiziert werden sollten. Diese Mutmaßungen wurden jedoch offiziell von allen Seiten dementiert.

Die Kisten waren erst bei einer zweiten Nachschau der Beamten im Keller des pensionierten Ex-BAWAG-Chefs Walter Flöttl, Vater des nun angeklagten Spekulanten Wolfgang Flöttl, gefunden worden. Wer einige Kisten mit politisch brisanten Dokumenten zu Unterstützungsleistungen der Bank für SPÖ, ÖGB und Konsum im Keller "auffällig" positionierte ist unklar.

Routinemäßige Abnahme der Fingerabdrücke
Bei Delikten mit höherer Strafdrohung, wie etwa Untreue, würden von den Behörden routinemäßig Fingerabdrücke abgenommen, erläuterte Staatsanwalt Georg Krakow. Dass diese Maßnahme erst jetzt, acht Monate nach Prozessbeginn, durchgeführt wurde, erklärt sich der Staatsanwalt mit der schrittweisen Steigerung der Vorwürfe im Vorverfahren - von der geringer bestraften Bilanzfälschung bis zur Untreue. Eigentlich sollten alle Angeklagten heute "erkennungsdienstlich behandelt" werden, einige weigerten sich jedoch.

Elsner musste wieder Fingerabdrücke abgeben
Auch Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner musste seine Fingerabdrücke abgeben. Obwohl er seit seiner Auslieferung aus Frankreich nach Österreich bereits über ein Jahr lang in Untersuchungshaft sitzt, wurde diese "erkennungsdienstliche Maßnahme" bei ihm bisher nicht durchgeführt. Den in New York lebenden Spekulanten Wolfgang Flöttl erinnerte das Ganze an die Prozeduren bei der Einreise in die USA, wie er nachher schilderte. Auch Ex-BAWAG-Aufsichtsratspräsident Günter Weninger sowie die Ex-BAWAG-Vorstände Christian Büttner und Josef Schwarzecker ließen ihre Fingerabdrücke abnehmen. "Ich habe nichts zu verbergen", sagte Schwarzecker.

Keine Fingerabdrücke gaben Ex-BAWAG-Chef Johann Zwettler und der frühere Wirtschaftsprüfer der Bank, Robert Reiter ab. Die "erkennungsdienstliche Behandlung" sei laut Sicherheitspolizeigesetz in diesem Fall nicht zulässig, argumentierten Zwettlers Anwälte. Reiters Anwalt Thomas Kralik beharrte auf der Ausstellung eines Bescheides. Auch die Ex-BAWAG-Vorstände Hubert Kreuch und Peter Nakowitz verweigerten die sicherheitspolizeiliche Maßnahme.

"Fragestunde" an Sachverständigen Fritz Kleiner
Die "Fragestunde" der Anwälte an den Sachverständigen Fritz Kleiner beherrschte - wieder einmal - die eigentliche Verhandlung. Der Spekulant Wolfgang Flöttl habe das Risiko seiner Veranlagungen von 1995 bis Oktober 1998, als es zum ersten großen Totalverlust mit BAWAG-Geldern kam, zweifellos erhöht, konstatierte Kleiner. Von einer diversifizierten Strategie mit "opportunistischen Veranlagungen" - je nach Gelegenheit - sei Flöttl zu einer Hochrisiko-Strategie gelangt, als er alle Investments in japanischen Yen finanzierte und diese Finanzierung noch hoch fremdfinanzierte.

Wirbel gab es um ein Schreiben, in dem Wolfgang Flöttl der BAWAG anbietet, Unterlagen zu liefern um die hohen Verluste zu erklären. Er sehe diesen Brief hier zum ersten Mal, beteuerte Elsner, wenn Flöttl behaupte dass er ihm diesen Brief im Oktober 1998 übergeben habe, so sei dies "von A bis Z erlogen". Flöttl hingegen versicherte, er habe Elsner damals den Brief überreicht. Das verwunderte wiederum den damaligen BAWAG-Vorstand Kreuch, da Flöttl mit Elsner immer in Deutsch verhandelt habe. Dieser Brief sei aber in Englisch geschrieben.

Auch neue Fragen an den Sachverständigen Kleiner wurden gestellt. Neben Elsners Anwalt Wolfgang Schubert hat auch der Anwalt von Kreuch, Peter Schmautzer, noch "50 bis 60 Fragen" an den Gutachter. Morgen, Dienstag, wird der Prozess gleich wieder mit der Beantwortung von Fragen durch Kleiner fortgesetzt. Bis Anfang April sollten die Fragestunden an Kleiner beendet sein, da er dann als Gutachter im Herberstein-Prozess in Graz auftritt.

(apa/red)

17.3.2008 17:19