Mattersburger Atan entgeht Verurteilung:
Muss 1.300 Euro Schmerzensgeld bezahlen
- Außergerichtlicher Tatausgleich in gleich zwei Fällen
- Teamspieler war wegen Körperverletzung angeklagt

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Zwei Gerichtsverfahren gegen Cem Atan, Spieler des österreichischen Fußball-Bundesligisten Mattersburg, haben am Bezirksgericht Mödling mit einem außergerichtlichen Tatausgleich geendet. Der zweifache ÖFB-Teamspieler war in beiden Fällen wegen leichter Körperverletzung angeklagt gewesen, die beiden Kläger erhielten Schmerzensgeld in der Höhe von 800 und 500 Euro.
Das Verfahren ist mit der Diversion endgültig eingestellt, wie der Sprecher des Gerichts der APA bestätigte. Die Fälle betrafen zwei Raufhändel in Wiener Neustadt und Wiener Neudorf, beide hatten sich bereits im Vorjahr ereignet. Erst vor wenigen Wochen soll Atan in einem Wiener Neustädter Szenelokal in eine Rauferei verwickelt gewesen sein. Der SV Mattersburg hat bereits am vergangenen Montag in einer Aussendung eine "Strafe für das Fehlverhalten" von Atan angekündigt.
(apa/red)
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