Per Gesetz nur noch 25 Schüler pro Klasse: Für erste und zweite Klassen ab 2008/09
- Weiter 20-prozentige Überschreitungsmöglichkeit
- Sprachkurse für außerordentliche Schüler verlängert
Die Klassenschülerhöchstzahl wird in der AHS-Unterstufe auf 25 gesenkt. Dies sieht eine Novelle des Schulorganisationsgesetzes (SchoG) vor, die Unterrichtsministerin Claudia Schmied in Begutachtung geschickt hat. Um Abweisungen aufgrund baulicher Beschränkungen zu vermeiden, kann die Höchstgrenze um 20 Prozent - also auf 30 Kinder - überschritten werden.
In Kraft treten soll die Maßnahme für die ersten beiden Klassen bereits im kommenden Schuljahr, für die dritte Klasse 2009/10 und für die vierte 2010/11. Außerdem sollen die bis zum Ende dieses Schuljahres befristeten Sprachförderkurse für außerordentliche Schüler in der Volksschule fortgeführt und auf Haupt- und Polytechnische Schule ausgeweitet werden.
Derzeit beträgt Klassenschülerhöchstzahl 30
Derzeit beträgt die Klassenschülerhöchstzahl 30 mit einer Überschreitungsmöglichkeit ebenfalls von 20 Prozent - also auf 36 Schüler. Diese Grenzen gelten weiter für die AHS-Oberstufen und die berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS). Als Grund wird in den Erläuterungen angeführt, dass sonst vor allem in der neunten Schulstufe "zahlreichen Schülern die Aufnahme zu verwehren wäre". An den BMHS wird es dafür verstärkt Kleingruppenunterricht durch zusätzliche Teilungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und einem weiteren schulspezifischen Schwerpunktfach geben. Diese Maßnahme soll im kommenden Schuljahr in der 9. Schulstufe starten und anschließend aufsteigend weitergeführt werden.
"Richtwert 25"
Für Volks- und Hauptschulen wird ein "Richtwert 25" festgeschrieben, der den Ländern "Flexibilität ermöglichen" soll. Die Klassenschülerzahl 25 ist zwar Basis für die Ressourcenzuteilung durch den Bund - die Länder, die in diesem Bereich die Kompetenz haben, können aber "regional sinnvoll" Klassenschülerzahlen festlegen bzw. Über- oder Unterschreitungen bestimmter Klassenschülerzahlen ermöglichen.
Gesetzliche Verankerung
Durch die gesetzliche Verankerung der Senkung der Klassenschülerhöchstzahl werde diese "wichtige Maßnahme auch langfristig abgesichert", so Schmied. Die Landesschulräte seien seit Beginn des Aufnahmeverfahrens über die Fortführung des Projekts "Kleinere Klassen" im Schuljahr 2008/09 informiert gewesen. Als Kosten für die Maßnahme werden in den Erläuterungen im Pflichtschulbereich für 2008 97 Mio. Euro genannt, für 2009 155 Mio. Euro, für 2010 207 Mio. Euro und für 2011 240 Mio. Euro. Für die AHS-Unterstufe sind Kosten für Lehrer und Schulraum im Ausmaß von 29 Mio. Euro im Jahr 2008, 45 Mio. Euro 2009, 62 Mio. Euro 2010 und 68 Mio. Euro 2011 zu erwarten.
Sprachkurse für außerordentliche Schüler verlängert
Für zwei weitere Jahre verlängert werden außerdem die bis zum Ende dieses Schuljahres befristeten Sprachkurse für außerordentliche Schüler an den Volksschulen. Darüber hinaus wird die Maßnahme auf Hauptschulen und Polytechnische Schulen ausgeweitet. Damit können außerordentliche Schüler Sprachkurse im Ausmaß von elf Wochenstunden und maximal einem Schuljahr besuchen. Kostenpunkt: Rund zehn Mio. Euro im Jahr 2008 sowie 31 Mio. Euro in den darauf folgenden Jahren.
Weiterer Punkt der Novelle: Das Schulfach "Geschichte und Sozialkunde" wird in der achten Schulstufe in "Geschichte und politische Bildung" umbenannt.
(APA/red)
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