Justiz-Dacapo in der Prügelaffäre: BZÖ-Chef
unter Verdacht auf falsche Zeugenaussage?
- Keine neuerliche Aufhebung Westenthalers Immunität
- NEWS: Bis zu 3 Jahre Haft für den BZÖ-Chef möglich

Bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien liegt derzeit ein politisch äußerst brisanter Vorhabensbericht auf dem Schreibtisch von Dr. Maria-Luise Nittel. In dem Dokument mit der Aktenzahl 52 St 38/07x geht es um die Causa Peter Westenthaler und um die geplante weitere Vorgangsweise von Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter. Der hat seine Ermittlungen im Fall Westenthaler nämlich abgeschlossen.
Der Inhalt des Dokuments, das in der letzten Woche beinahe wie ein Staatsgeheimnis behandelt wurde, ist unzweifelhaft: Die Staatsanwaltschaft Wien will gegen Peter Westenthaler einen Strafantrag wegen des Verdachtes der falschen Zeugenaussage nach § 288 StGB stellen. Daraus folgt, dass sich BZÖ-Chef Westenthaler vor einem Einzelrichter verantworten wird müssen. Der mögliche Strafrahmen beträgt bis zu drei Jahre Haft. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Keine neue Aufhebung der Immunität
Gleichzeitig ist damit klar, dass Peter Westenthalers politische Immunität kein weiteres Mal aufgehoben werden muss. Denn zuletzt wurde bekannt, dass die Justiz auch prüft, ob gegen Westenthaler Ermittlungen wegen des Verdachts der Anstiftung zur Körperverletzung und wegen des Verdachts der Nötigung eingeleitet werden sollen. Um hier überhaupt Ermittlungsschritte setzen zu können, hätte Westenthalers Immunität erneut aufgehoben werden müssen. Kurzum: Der Verdacht der Anstiftung zur Körperverletzung und der Verdacht der Nötigung werden nicht Teil des Strafantrages sein.
Die Staatsanwaltschaft prüfte zudem, ob auch die Immunität Herbert Scheibners, der beim Vorfall im "Stadl" ebenfalls vor Ort war, aufgehoben werden soll. Das Ergebnis: Scheibners Immunität bleibt unangetastet, es wird keine Ermittlungen gegen ihn geben.
Orange "Prügelaffäre"
Zum Hintergrund: Es geht um die sogenannte "Prügelaffäre". Bei einer BZÖ-Feier im Etablissement "Stadl" im Anschluss an die Nationalratswahl 2006 wurde der damalige Pressesprecher der ehemals orangen Justizministerin Karin Gastinger, Christoph Pöchinger, von Westenthalers Leibwächter Siegfried Kobal geschlagen.
Kobal wurde deshalb vom Straflandesgericht Wien zu vier Monaten auf Bewährung verurteilt. Beim Prozess gegen Kobal war Peter Westenthaler Zeuge. Westenthaler verzichtete dort explizit auf sein Entschlagungsrecht. Für ihn galt somit die Wahrheitspflicht. Das Schlüsselzitat seiner Aussage vor der Richterin lautete: "Für mich war der Abend ein ganz normaler Wahlabend, alles, was passiert sein soll, habe ich im Nachhinein erfahren." Staatsanwalt Karl Schober schenkte Westenthalers Aussage bei der Hauptverhandlung gegen Kobal allerdings keinen Glauben.
Neue Privatanklagen
Doch damit nicht genug: An einer weiteren Front ziehen dunkle Wolken über dem BZÖ auf. Denn wie NEWS exklusiv berichtet hat, belastet mittlerweile auch Kobal Westenthaler schwer. Das BZÖ und dessen Generalsekretär Gerald Grosz deckten Kobal daraufhin mit schweren Vorwürfen ein.
Kobal hat sich mittlerweile den Medienrechtsspezialisten Dieter Heine als Rechtsanwalt genommen. Und Heine fährt schweres Geschütz auf. Gegen Grosz werde man Privatanklage nach § 113 StGB einbringen, weil Grosz Kobal schon abgetane strafbare Handlungen vorgeworfen hätte. Auch nach dem § 111 StGB (Üble Nachrede) werde man gerichtlich gegen Grosz vorgehen. Dazu kommen laut Heine noch Entschädigungsanträge nach dem Mediengesetz gegen das BZÖ. Und es soll auch noch Klagen nach § 1330 ABGB (Kreditschädigung und Ehrenbeleidigung) geben. Zudem prüfe man, ob weitere Vorwürfe gegen Kobal Klagen wegen des Verdachtes der Verleumdung ermöglichen.
Spannende Gerichtstermine
Diese Klagsflut - auch Prügelopfer Christoph Pöchinger lässt seinen Staranwalt Rudolf Mayer derzeit eine ganze Reihe von möglichen Klagen prüfen - sorgt jetzt für einige Spannung. Denn der mögliche Effekt der Klagsflut ist absehbar: Alle Anwesenden beim Prügelvorfall im "Stadl" sollen - was bisher noch nicht der Fall war - vor einem Gericht als Zeugen unter Wahrheitspflicht aussagen müssen.
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