Neue Haushaltsregeln ab 2009: "Jeder Ressortchef sein eigener Finanzminister"
- Finanzministerium hofft auf mehr Sparbegeistertung
- Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung bisher noch unklar

·Mehr Kompetenzen für 24-Stunden-Pflege
NR: Betreuer dürfen bald auch füttern und spritzen
·Parlament beschließt lange Pflege-Amnestie
Erste reguläre Sitzung nach Weihnachtspause
·Knapp 5 Prozent beziehen Pflegegeld
Rund zwei Drittel der Empfänger sind Frauen
·Pflege-Fondsgelder stärker beansprucht
Steigende Nachfrage bei Angehörigen-Zuwendung
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Auch wenn noch ungewiss ist, ob die große Koalition überhaupt noch ein Budget für 2009 zustande bekommt oder vorher Neuwahlen ausruft - erstellt wird das nächste Budget jedenfalls nach völlig neuen Regeln. Im Finanzministerium erwartet man sich davon vor allem zwei Dinge: Mehr Sparfreudigkeit der einzelnen Minister und eine bessere Planparkeit des Staatshaushalts. Budget-Sektionschef Gerhard Steger spricht von der "weitestgehenden Budgetreform in der jüngeren Geschichte".
Die vorerst wichtigste Änderung: Bleibt den einzelnen Ministern am Jahresende Geld übrig, weil sparsam gewirtschaftet wurde, müssen sie das nicht mehr ans Finanzministerium abliefern. Stattdessen können sich die Mittel in eigene Projekte stecken, ohne dass sie vorher zum Finanzminister pilgern und um zusätzliche Mittel bitten müssen. "Jeder Ressortminister sein eigener Finanzminister", geben Steger und sein Stellvertreter Alfred Pichler als Motto aus und erhoffen sich davon mehr Sparfreudigkeit in den Ministerien.
Ausgaben-Obergrenzen
Zweite Änderung: Anstatt sich beim Budget wie bisher von Jahr zu Jahr vorzuarbeiten, gibt es künftig auf vier Jahre im Voraus gesetzlich verpflichtende Ausgaben-Obergrenzen. Dazu wird das Budget in fünf Rubriken geteilt ("Recht und Sicherheit", "Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie", "Bildung, Forschung, Kunst und Kultur", "Wirtschaft, Infrastruktur und Umwelt" sowie "Kassa und Zinsen") für die dann bestimmte Summen festgelegt werden.
Steger hofft auf mehr Budgetdisziplin
Erstmals erfolgt das im Herbst 2008 für die Jahre 2009, 2010, 2011 und 2012. Dieser auf vier Jahre beschlossene "Finanzrahmen" kann dann nur noch mit einer Gesetzesänderung im Parlament aufgeschnürt werden. Steger erhofft sich davon mehr Budgetdisziplin und setzt auf "Pädagogik", wie er sagt: Man müsse gerade in den ersten Jahren "allen Versuchen widerstehen, den Bundesfinanzrahmen wieder aufzuschnüren" und "von Anfang an deutlich machen: es gibt keine zusätzlichen Mittel."
Zweiteilung des Budgetprozesses im Parlament
Der Finanzrahmen bringt übrigens eine Zweiteilung des Budgetprozesses im Parlament: Ab 2009 wird schon im Frühjahr der Finanzrahmen für die nächsten vier Jahre beschlossen (bzw. um das fehlende vierte Jahr ergänzt), im Herbst dann das jährliche Budget, das sich innerhalb des Bundesfinanzrahmens bewegen muss.
Weitere Reform des Haushaltsrechts 2013
Eine weitere Reform des Haushaltsrechts ist für 2013 vorgesehen. Dann sollen die Ministerien bestimmte inhaltliche Vorgaben bekommen, die sie einzuhalten haben. Steger erhofft sich davon einen "Kulturwandel" und einen "echten Hebel für eine Verwaltungsreform", denn damit würden der Verwaltung Ziele gesteckt, die sie selbstständig mit Management-Methoden umsetzen müsse.
Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung
Welche Kriterien das sein sollen und welche Konsequenzen die Nicht-Einhaltung haben wird, soll bis Ende 2008 feststehen. Als Beispiel verweist Steger auf Großbritannien, wo etwa die Zufriedenheit der Patienten mit den Krankenhäusern abgefragt wird. Welche Spitäler dabei besonders gut bzw. schlecht abschneiden, könnte dann nach dem Prinzip des "Naming and Shaming" veröffentlicht werden, so Steger. Möglich wäre aber auch, zusätzlich zum Grundgehalt der Beamten bestimmte erfolgsabhängige Prämien einzuführen.
(apa/red)
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