Freispruch für Hofrat Ernst Geiger: Von
Vorwurf des Amtsmissbrauchs entbunden
- Beschuldigt: Verrat von Razzia in Sauna-Affäre
- Wiener Landesgericht: Urteil noch nicht rechtskräftig

Vom Applaus einiger Gerichtskiebitze begleitet ist Hofrat Ernst Geiger, ehemaliger Leiter der kriminalpolizeilichen Abteilung, im Wiener Landesgericht vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen worden. Der Schöffensenat sah die für eine Verurteilung erforderliche Sicherheit durch das Beweisverfahren nicht als gegeben an, hieß es in der rund 50-minütigen Urteilsbegründung. Der Spruch ist nicht rechtskräftig. Staatsanwalt Friedrich Alexander Koenig gab keine Erklärung ab.
Geiger war bereits zum zweiten Mal vor Gericht gestanden, weil er seinem Freund, dem Betreiber der dem Rotlicht zugezählten FKK-Sauna "Goldentime" am 10. März 2006 eine Razzia verraten haben sollte. Im August 2006 war er wegen Verrats eines Amtsgeheimnisses verurteilt worden, der Oberste Gerichtshof wies das Verfahren aber an die erste Instanz zurück.
"Ich bin erleichtert und müde zugleich", sagte er in einer ersten Reaktion auf das Urteil. "Ich habe es immer erhofft." Es sei ein langer Kampf gewesen. Zur Frage, ob er nun seine Rückkehr in den Polizeidienst anstrebe, meinte Geiger: "Das ist eine Überlegung, für die es noch viel zu früh ist. Zunächst muss das Urteil Rechtskraft erlangen."
"Sieg der Gerechtigkeit"
Sein Verteidiger Manfred Ainedter bezeichnete den Richterspruch als "Sieg der Gerechtigkeit". Die Causa habe sich "um 180 Grad gedreht, mein Mandant ist vom Täter zum Opfer geworden". Der Anwalt kündigte an, die Sache nicht auf sich beruhen zu lassen: "Der Fall wird ein Nachspiel haben müssen für jene Beamte, die die Amtshandlung geführt haben."
Factor sagte in ihrer Urteilsbegründung, dass in dem Verfahren zwei Fragen voneinander getrennt beantwortet werden mussten. Zum einen betraf das das inkriminierte Verhalten Geigers, das trotz einer schlechten Optik der Angeklagte in einer "für den Schöffensenat überzeugenden Weise erklären konnte. Zum anderen stellte sich die Frage, wie die Amtshandlung geführt worden sei. "Jeder, auch und ganz besonders der Senat, konnte sich ein Bild darüber machen, wie hier Methoden Platz gegriffen haben, die eines Rechtsstaats unwürdig sind", so die Richterin.
"Da haben sich Untiefen aufgetan, es ist wirklich erschütternd. Als Richter und als Staatsanwalt muss man darauf vertrauen können, dass Erhebungen korrekt geführt werden", betonte Factor. Besonders den ehemaligen Leiter der Kriminaldirektion 1 (KD1), Roland Frühwirth griff sie wegen seiner Aussage als Zeuge an: "Früwhwirth hat ein Bild seiner Amtshandlung dargelegt, der der Schöffensenat einfach die Glaubwürdigkeit absprechen muss."
Kritik an Ermittlungen
Ähnliches hatte schon Ainedter in seinem Schlussplädoyer am Ende eines langen und über weite Strecken ermüdenden Verhandlungstag gesagt. "Der hat den Mund aufgemacht und gelogen", meinte der Anwalt über Frühwirth. An den Ermittlungen in der Sauna-Affäre ließ er kein gutes Haar: "Was habe ich falsch gemacht, dass mir so eine Amtshandlung, die eine einzige Rechtswidrigkeit ist und ein wirklicher Amtsmissbrauch, nicht aufgefallen ist?", fragte er.
Koenig hatte sich hingegen einen Schuldspruch "mit milder Strafe" erhofft. "Wenn alles stimmt, was im Prüfbericht steht (den die Bundespolizeidirektion über die Ermittlungen in der Sauna-Affäre anfertigte, Anm.), ist das empörend. Aber es ändert nichts am Verhalten des Doktor Geiger", sagte Koenig. Von dessen Schuld gab er sich überzeugt.
(apa/red)
