Nach Discobesuch völlig bewegungsunfähig:
Prozess nach brutaler Attacke in Korneuburg
- Anklage lautet: Absichtlich schwere Körperverletzung
- Sechs 16- bis 18-Jährige müssen sich verantworten

Sechs junge Angeklagte mussten sich am Landesgericht Korneuburg wegen absichtlich schwerer Körperverletzung verantworten: Den 16- bis 18-Jährigen wird vorgeworfen, im November 2007 in Hainburg an der Donau einen 22-Jährigen nach einem Discobesuch brutal zusammengeschlagen zu haben. Das Opfer überlebte, ist aber seitdem bewegungs- und sprechunfähig. Die Beschuldigten verantworteten sich unterschiedlich.
"Was mit einer 'normalen' Disco-Nacht begann, endete mit einem tragischen Gewaltverbrechen", verwies die Staatsanwältin auf die schrecklichen Folgen für das Opfer: Der junge Mann konnte den Ort der Schlägerei zwar noch selbst verlassen, hatte aber schwerste Hirnverletzungen erlitten. Sechs Stunden später fiel er ins Koma - heute kann er - vollständig gelähmt - nur mehr mit den Augen zwinkern.
Die fünf Burschen - Lehrlinge bzw. beschäftigungslos - und ein Mädchen hatten an jenem 2. November die Diskothek besucht, in der sich auch das spätere Opfer mit zwei Begleiterinnen befand. Die damals 18-Jährige hatte den Freunden laut Anklage erzählt, der 22-Jährige habe sie beleidigt, und stiftete sie an, es ihm "heimzuzahlen". Auch ihr Freund bestärkte die Gruppe, die "Ehre" seines Mädchens zu retten.
Als der junge Mann nach Mitternacht zu einem von ihm bestellten Taxi ging, wurde er aus dem Wagen gezogen und zu Boden geschlagen. In der Folge droschen und traten vier Angeklagte gegen dessen Körper und Kopf. Dem Angegriffenen gelang es, aufzustehen und sich mit seinen Begleiterinnen zu entfernen, worauf ihm die Gruppe in zwei Pkw nachfuhr. Die 18-Jährige hätte gemeint, es sei "noch nicht genug". Erst als die nochmals Bedrohten ankündigten, die Polizei zu rufen, ließ die Gruppe von einer zweiten Attacke ab. Anschließend hätte sich das Mädchen noch für die Tat bedankt, so die Staatsanwältin.
Angeklagte zeigten sich betroffen
Die Verteidiger der sechs Angeklagten zeigten sich namens ihrer Mandanten tief betroffen über den für das Opfer tragischen Ausgang der Schlägerei. Deutlich wurde aber in den Eingangsstatements der Rechtsanwälte die bisherige Verantwortung der Beschuldigten, die von gegenseitigen Schuldzuweisungen bis zum Beitrag reichten. Gegen den Kopf des 22-Jährigen wollte niemand geschlagen oder getreten haben.
Der Anwalt der jungen Frau wies deren dargestellte Rolle als Anstifterin zurück. Sie habe lediglich um Hilfe gebeten, falls der 22-Jährige, der sie zuvor "angebraten" habe, sie angreifen sollte. Reumütig geständig zeigte sich ein 16-Jähriger, ebenfalls geständig ein weiterer. Sie habe ihrem Mandanten klar gemacht, dass er sich seiner Rolle bei dem Geschehen bewusst sein müsse, wandte sich seine Verteidigerin gegen die bisherige Verharmlosung der Schlägerei, nach der auch niemand die Rettung gerufen habe.
Der 22-Jährige habe ihnen vorher nichts getan, sagte der erste der befragten Angeklagten aus und revidierte seine Aussagen vor der Polizei. Am Montag nach der verhängnislosen Disco-Nacht habe ihn das Mädchen angerufen, um ihre bevorstehenden Einvernahmen dahingehend abzusprechen, dass es aus der Geschichte "rausgehalten" werde. Heute erzählte er, die damals 18-Jährige hätte während der Angriffe geklatscht und "weiter machen!" geschrien.
In der Folge wurden in der für einen Tag anberaumten Verhandlung die weiteren männlichen Angeklagten befragt. Anschließend wollte die Richterin die Aussage der jungen Frau sowie der Zeugen hören.
(apa/red)
