Dienstag, 11. März 2008

SPÖ für Öffentlichkeit bei U-Ausschüssen: Koalitionspartner ÖVP reagiert ablehnend

  • Nationalratssitzung wurde nach elf Stunden beendet
  • Bauträgervertrags-Novelle einstimmig beschlossen

Für den Antrag der SPÖ auf volle Öffentlichkeit sowie Ton- und Filmaufnahmen von Untersuchungsausschüssen zeichnet sich keine Zustimmung des Regierungspartners ab. ÖVP-Abg. Beatrix Karl deponierte im Nationalrat, dass ihr eine umfassendere Änderung der U-Ausschuss-Ordnung in Richtung "mehr Transparenz, Objektivität und Sachlichkeit" wichtiger wäre.

Der SPÖ sei "anderes wichtiger, damit haben Sie sich wieder einmal entlarvt", meinte Karl. Sie verwies auf die bestehenden Regelungen, auch unter Hinweis darauf, dass von Gerichtsverhandlungen ebenfalls Fernseh-, Hörfunk-, Film- und Fotoaufnahmen nicht zulässig sind. Auch BZÖ-Abg. Herbert Scheibner zeigte sich wenig begeistert von dem SPÖ-Antrag.

Plenarsitzungen
Der eigentliche Anlass der Ersten Lesung, ein Grüner Antrag zur Öffnung der Übertragung der Plenarsitzungen, fand etwas mehr Zustimmung. SPÖ-Klubobmann Josef Cap schloss sich dem an, auch Scheibner war dafür. Beatrix Karl zeigte sich aber auch hier zurückhaltend: Sie verwies auf die geltende Bestimmung, dass Nationalratssitzungen öffentlich sind - und Zuschauer auf der Galerie den Debatten folgen können.

Über die Fernseh-Übertragungen war Ende Jänner geredet worden, als Nationalratspräsidentin Barbara Prammer die nötige Genehmigung nach Streitigkeiten über Tagesordnung (zum EU-Vertrag) und Redezeiten nicht erteilte. Derzeit können auf Antrag des ORF bestimmte Teile der Sitzung übertragen werden, sobald sich die Parteien in der Präsidiale auf eine Redezeiten-Vereinbarung geeinigt haben. Die Grüne verlangen in ihrem Antrag für alle Rundfunk- und Fernsehanstalten die Möglichkeit, jederzeit Plenarsitzungen zu übertragen. Auch Prammer hatte sich nach dem jüngsten Vorfall dafür ausgesprochen.

Bauträgervertragsgesetz
Der Schutz von Wohnungskäufern wird verbessert. Dies ist das Ziel einer Novelle zum Bauträgervertragsgesetz, die im Nationalrat einstimmig beschlossen wurde. Im Kern geht es darum, dass Käufer von Wohnungen und Geschäftsräumen aus einem Baustopp oder dem Weiterbau durch ein anderes Unternehmen möglichst geringe Nachteile erleiden und auch bei Baumängeln besser geschützt sind.

Justizministerin Maria Berger betonte das "starke Bemühen" bei dieser Novelle, viele Wünsche von Konsumentenseite nach besserer Absicherung zu berücksichtigen. Gleichzeitig habe man aber darauf achten müssen, die Kosten, die damit verbunden sind, nicht ins Unermessliche steigen zu lassen. Deshalb hätten die Vorarbeiten sehr lange - fünf Jahre - gedauert.

In den so genannten Bauträgerverträgen verpflichten sich Konsumenten und andere Erwerber, an das Bauunternehmen Vorauszahlungen zu leisten, bevor beispielsweise die Wohnung oder das Haus fertig gestellt ist. Die Bauunternehmen haben künftig zwei genau definierte Möglichkeiten, die Vorauszahlungen besser zu schützen. Darüber hinaus sollen die Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche der Wohnungserwerber im Fall von Baumängeln effektiver gesichert werden. So wird es einen Haftrücklass zu Gunsten der Konsumenten geben, mit denen allfällige Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche gedeckt werden können.

Künstlersozialversicherung
Zuvor war die zweite Gesetzesvorlage des Tages, die Novelle zur Künstlersozialversicherung, beschlossen worden. Damit erfolgt künftig eine Widmung des Beitragszuschusses nicht nur für die Beiträge zur gesetzlichen Pensionsversicherung, sondern auch für die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung der Künstler. Zudem wird eine Valorisierungsregelung für die Einkommensobergrenze und die Berücksichtigung der Sorge- und Unterhaltspflichten der Künstler eingeführt. Ebenso wird eine Einschleifregelung für die Rückzahlungsverpflichtung des Beitragszuschusses bei Überschreiten oder Unterschreiten der

(apa/red)

11.3.2008 21:46