Frau erstach íhren 29-jährigen Freund:
Sie wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt
- Angeklagte plädierte im Prozess auf Notwehrhandlung
- Geschworenen: Kein vorsätzliches Tötungsdelikt
Die 34-Jährige behauptet, der gebürtige Kärntner sei im Begriff gewesen, sie in der Küche zu attackieren. In dieser Situation habe sie nicht mehr gewusst, was sie machen solle und mit einem Küchenmesser, mit dem sie zuvor ein Hühnchen tranchiert hatte, zugestochen. Die Geschworenen schenkten dieser Version keinen Glauben, gingen allerdings auch nicht davon aus, dass ein vorsätzliches Tötungsdelikt vorlag.
Bei einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren erscheine die verhängte Strafe schuld- und tatangemessen, stellte die vorsitzende Richterin Eva Brachtel fest. Mildernd war demnach der Beitrag der Angeklagten zur Wahrheitsfindung, erschwerend kein Umstand. Die 34- Jährige, die nach der Urteilsverkündung zu schluchzen begann, erbat Bedenkzeit. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.
Bei dem Verfahren hatte es sich um einen zweiten Rechtsgang gehandelt: Im September 2007 hatten Geschworene der Frau die Notwehr- Version geglaubt und die Mordanklage verworfen, worauf die drei Berufsrichter den Wahrspruch aussetzten. Der Prozess musste damit wiederholt werden.
(apa/red)
