Dienstag, 11. März 2008

"Darf in einer Polizei 2005 nicht passieren!"
Polizei-Chef Pürstl erbost über Ermittlungen

  • 2. Verhandlungstag: Einiges ist ihm 'übel aufgestoßen'
  • War Leiter des Büros für Rechtsfragen & Datenschutz

Hart ins Gericht ist der nunmehrige Wiener Polizeipräsident Gerhard Pürstl in seiner zeugenschaftlichen Einvernahme im Geiger-Prozess mit den Ermittlungen zur sogenannten Sauna-Affäre gegangen. Ihm wären in dieser Sache mehrere Punkte "übel aufgestoßen", betonte Pürstl am zweiten Verhandlungstag gegen den früheren Wiener Kripo-Chef Ernst Geiger, dem Amtsmissbrauch angelastet wird, weil er einen Razzia-Termin verraten haben soll. Und weiter: "Da kann etwas nicht stimmen! Das darf in einer Polizei 2005, 2006 nicht passieren!"

Pürstl war bis Ende 2007 Leiter des Büros für Rechtsfragen und Datenschutz der Bundespolizeidirektion Wien, ehe er die höchste Stufe erklimmen konnte, die bei der Wiener Polizei auf der Karriereleiter zu erreichen ist. In seiner vorigen Funktion hatte seine Diensteinheit auf Ersuchen seines Amtsvorgängers Peter Stiedl die Sauna-Ermittlungen zu evaluieren gehabt.

Polizei "instrumentalisiert"
Pürstl bestätigte nun im Zeugenstand die Feststellungen jenes Beamten, der dazu einen umfassenden Prüfbericht erstattet und darin gemeint hatte, von der Verdachtslage gesehen habe es keine objektiven Anhaltspunkte für die Erhebungen gegeben. Vielmehr sei die Polizei offenbar von ranghohen Beamten "instrumentalisiert" worden.

Er habe seinen damaligen Untergebenen angewiesen "Zeig die Dinge auf, die schräg ausschauen!" Dessen anhand penibler Prüfung der Aktenlage gewonnene Erkenntnisse trage er mit, gab Pürstl zu verstehen, um dann ins Detail zu gehen.

"Übel aufgestoßen"
"Übel aufgestoßen ist mir, wie der Akt angelegt wurde. Nämlich mitten in der Nacht, zehn Tage nach einer anonymen Anzeige, und drei Tage, nachdem der Staatsanwaltschaft berichtet wurde, dass nichts strafrechtlich Relevantes vorliegt. Das ist etwas, das komisch aussieht," sagte der Polizeipräsident im Zeugenstand.

Warum Verschlussakt?
Weiters sei das ganze als Verschlussakt angelegt und in weiterer Folge als "Geheimakt" geführt worden, "obwohl es keine Notwendigkeit für einen Verschlussakt gegeben hat". Die ermittelnde Kriminaldirektion (KD) 1 und deren damaliger Leiter, Oberst Roland Frühwirth, hätten somit gegen dienstrechtliche Vorschriften verstoßen.

Ihm "dränge sich ex post der Verdacht auf", dass die Ermittlungen gegen Wolfgang B., den Betreiber des als FKK-Sauna getarnten Rotlicht-Etablissements "Goldentime", in Wahrheit dessen Freund, dem späteren Leiter der Wiener Kriminalpolizei, Hofrat Ernst Geiger, galten, führte Pürstl aus: "Das sind Vorwürfe, die aus der Aktenlage nicht entkräftet werden können."

(apa/red)

11.3.2008 16:01