Rechtsanwalt überprüft Schadenersatz:
Schuldhafte Versäumnisse bei Lanzinger?
- Untersuchungen bei Rennveranstalter & Krankenhaus
- Amputierter Unterschenkel als Beweis beschlagnahmt

Der Wiener Anwalt Manfred Ainedter prüft im Namen der Familie von Matthias Lanzinger mögliche Schadenersatzforderungen, nachdem dem 27-jährigen Abtenauer in Folge eines fatalen Sturzes beim Weltcup-Super-G in Kvitfjell der linke Unterschenkel amputiert werden musste. Wie Ainedter im Gespräch mit der APA erklärte, wäre es "aus heutiger Sicht zumindest denkbar", solche gegen die Veranstalter des Rennens sowie gegen jene Personen zu richten, die die medizinische Erstversorgung übernommen hatten.
"Man wird sich anschauen müssen, ob es bei der Organisation des Rennens nicht zu schweren Versäumnissen gekommen ist. Vor allem ist zu klären, ob ausreichende Sicherheitsvorkehrungen gegeben waren", sagte Ainedter, der offiziell ein Mandat von Matthias Lanzingers Mutter übernommen hat und in enger Absprache mit dem Österreichischen Skiverband (ÖSV) agiert.
Amputierter Unterschenkel beschlagnahmt
Auch mögliche Fehler bei der medizinischen Betreuung sollen untersucht werden, weshalb Ainedter zu Beweissicherungszwecken den amputierten Unterschenkel beschlagnahmen ließ. Der renommierte Anwalt hält vor allem den Umstand für aufklärungsbedürftig, warum Lanzinger, der bei dem Sturz einen offenen Schien- und Wadenbeinbruch sowie schwere Gefäßverletzungen erlitten hatte, zunächst nach Lillehammer geflogen und erst danach nach Oslo transportiert wurde, wo er operiert und in ein künstliches Koma versetzt wurde.
Überprüfung von schuldhaften Versäumnissen
Dadurch sei möglicherweise wertvolle Zeit verloren gegangen, "die Matthias Lanzinger letzten Endes das Bein gekostet hat", meinte Ainedter. Seine Aufgabe sei es, allfällige schuldhafte und einen Rechtsanspruch begründende Versäumnisse fest zu machen: "Sollten solche vorliegen, werden wir rechtliche Schritte in die Wege leiten."
Jetzt würden erst einmal die Beweise gesichert und alle Fakten gesammelt, sagte der Staranwalt. Bei den Schadensersatzforderungen gehe es in erster Linie um Verdienstentgang und Schmerzensgeld.
(apa/red)
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