Donnerstag, 6. März 2008

Staatsanwalt schließt Ermittlungen in der Prügelaffäre ab: Vor Anklage-Entscheidung

  • Immunität von BZÖ-Chef Westenthaler aufgehoben
  • Eine Anklage wegen falscher Zeugenaussage droht

Die Staatsanwaltschaft Wien hat ihre Ermittlungen im Zusammenhang mit der "Prügelaffäre" rund um BZÖ-Chef Peter Westenthaler vorerst abgeschlossen. Das hat der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, Gerhard Jarosch, bestätigt. Wie nun weiter vorgegangen wird, kann Jarosch aber erst sagen, wenn der entsprechende Vorhabensbericht von Oberstaatsanwaltschaft und Justizministerium genehmigt worden ist. Bis dahin bleibt der Inhalt des Vorhabensberichts vertraulich.

Grundsätzlich geht es um die Frage, ob gegen Westenthaler Anklage wegen falscher Zeugenaussage erhoben wird und ob es neue Ermittlungen wegen Anstiftung zu Nötigung und Körperverletzung geben soll. Für das Verfahren wegen falscher Zeugenaussage wurde Westenthalers parlamentarische Immunität bereits im September des Vorjahres aufgehoben. Sollte die Staatsanwaltschaft gegen den BZÖ-Chef, der die Vorwürfe zurückweist, auch wegen Anstiftung zur Körperverletzung ermitteln wollen, wäre ein weiterer Auslieferungsantrag nötig.

Hintergrund der Ermittlungen ist eine Schlägerei bei einer BZÖ-Feier nach der Nationalratswahl am 1. Oktober, bei der Westenthalers Leibwächter Siegfried Kobal den Pressesprecher der damaligen Justizministerin und BZÖ-Dissidentin Karin Gastinger verprügelt hat. Kobal wurde dafür im März 2007 zu vier Monaten bedingter Haft und 300 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Weil Westenthaler im Prozess angegeben hatte, von der Rauferei nichts mitbekommen zu haben und von einem "sehr fröhlichen Abend" sprach, droht ihm nun ein Verfahren wegen falscher Zeugenaussage.

Entlastungszeuge war auf der Toilette
Weiteres Ungemach könnte auf den BZÖ-Chef zukommen, wenn die Staatsanwaltschaft neuen Aussagen seines damaligen Leibwächters glauben schenken sollte. Kobal hatte den BZÖ-Chef im Februar schwer belastet. Demnach soll Westenthaler den Bodyguard mehrmals aufgefordert haben, den Gastinger-Sprecher aus dem Lokal zu werfen. Westenthaler bestreitet das und führte seinen zweiten Leibwächter als Entlastungszeugen an. Der war laut Polizei-Protokoll jedoch während der Rauferei auf der Toilette und soll Westenthaler in einem (mittlerweile dementierten) Zeitungs-Interview ebenfalls belastet haben.

Für die Staatsanwaltschaft waren die nunmehrigen Aussagen der früheren Westenthaler-Leibwächter jedenfalls Anlass genug, zu prüfen, ob die bereits Ende Oktober 2006 zurückgelegte Anzeige wegen Anstiftung zu Nötigung und Körperverletzung gegen den BZÖ-Chef wieder aufgenommen werden soll. Ein diesbezüglicher Vorhabensbericht wurde nun zur Genehmigung an Oberstaatsanwaltschaft und Justizministerium übermittelt, sein Inhalt ist noch vertraulich.

Für Westenthaler gilt jedenfalls die Unschuldsvermutung. Das BZÖ unterstellt dem ehemaligen Leibwächter Kobal außerdem finanzielle Motive. Bevor Kobal seine Anschuldigungen im Februar erhoben habe, habe er von der Partei Geld gefordert und damit gedroht, "Schmuddelgerüchte" zu verbreiten, behauptete Generalsekretär Gerald Grosz bereits im Februar.
(apa/red)

6.3.2008 12:07