Online-Fahndung nur bei Terror-Verdacht?
Österreich will deutsches Urteil einbeziehen
- Innenministerium: "Geht genau in unsere Richtung"
- Rechtsexperte sieht dennoch "Fülle von Problemen"
·VOTEN: Sind Sie für mehr Überwachung?
Hätten Sie mit Kontrolle Ihres PCs ein Problem?
·Online-Durchsuchung
nur unter Auflagen
Deutschland: Rechte von
Usern werden gestärkt
·Online-Durchsuchung kommt in Österreich
Berger: Keine Verletzung von Grundrechten
·Österreich bald ein Big Brother-Staat?
So funktioniert die Über- wachung in unserem Land
·Datenschutz auch
bei Online-Fahndung?
Beschwerdemöglichkeiten
sollen eingeräumt werden
·Experte warnt vor Terrorgefahr im WWW
Online-Foren der Al-Qaida
dienen der Rekrutierung
In Deutschland wird schon angedacht, das durch ein Urteil des Karlsruher Verfassungsgerichtshofes beschriebene Grundrecht auf "Vertraulichkeit und Integrität von informationstechnologischen Systemen" in die Verfassung zu schreiben. In Österreich gibt es bisher kein derartiges Urteil und die vom Ministerrat angedachte Online-Fahndung findet wenig öffentlichen Widerhall. Unter Federführung des Verfassungsrechtlers Bernd Christian Funk beschäftigt sich derzeit jedoch eine interministerielle Expertengruppe mit ihrer rechtlichen und technischen Machbarkeit.
Auch wenn die Entscheidung der deutschen Höchstrichter zur verdeckten Online-Fahndung "keine unmittelbare Wirkung auf das österreichische Rechtssystem" habe, sei es auch für Österreich wegweisend, meinte Funk. "Wenn überhaupt, dann wird es diese Maßnahme (der Online-Durchsuchung) sehr eingeschränkt und mit einer Vielzahl von Garantien geben." Er wolle den Bericht, den die Ende November konstituierte Arbeitsgruppe in Kürze vorlegen werde, nicht vorwegnehmen. Aber "persönlich bin ich eher skeptisch", sagte der an der Universität Wien lehrende Professor für Verfassungs- und Verwaltungsrecht.
Nur bei dringenden Verdachtsmomenten
Auch im Justizministerium wird das deutsche Urteil "natürlich verfolgt", sagte Sprecher Thomas Geiblinger. Allerdings hätte man in Österreich ja "schon im Ministerratsvortrag klargestellt, dass bestimmte Auflagen einzuhalten sind". Aus dem Innenministerium sagte Iris Müller-Gutenbrunn, Sprecherin von Ressortchef Günther Platter, dass "es ja nie das Ziel war, Online-Überwachung in Bausch und Bogen einzuführen". Das Karlsruher Urteile gehe "genau in unsere Richtung".
Der Ministerrat hat sich bereits 2007 auf eine Grundsatzvereinbarung geeinigt, wonach die Online-Durchsuchung von E-Mails, Chats und Internet-Telefonaten bei "dringendem Verdacht" auf ein schweres oder terroristisches Verbrechen möglich sein soll. Wer einen öffentlichen Aufschrei erwartete, wurde enttäuscht. Der Einsatz der Online-Fahndung soll demnach vom Strafmaß einer vermuteten Straftat abhängen, weiters vorgesehen sind die richterliche Genehmigung, die nachträgliche Verständigung aller Betroffenen und eine Beschwerdemöglichkeit.
D: Einschränkung auf Terrorplanung
In Deutschland ist das heimliche Eindringen in ein Computersystem nach der Entscheidung der Höchstrichter nur bei konkreten Gefahren für überragend wichtige Rechtsgüter zulässig, etwa bei Terrorplanungen und Angriffen auf Leib, Leben oder Freiheit. Das Gericht schloss damit die Anwendung der heimlichen Online-Durchsuchung bei Straftaten wie Kinderpornografie oder Steuerhinterziehung aus. Außerdem muss ein Richter die Maßnahme genehmigen. Wenn die Behörden nur "diffuse Anhaltspunkte" für mögliche Gefahren haben, dürfen sie die Online-Durchsuchung nicht anwenden. Sonderrechte gibt es auch für den Verfassungsschutz nicht.
Damit kippte das deutsche Verfassungsgericht ein Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, das der Polizei weitergehende Befugnisse eingeräumt hatte - machte aber zugleich den Weg frei für bundesweite Online-Durchsuchungen durch das deutsche Bundeskriminalamt (BKA). Das neue BKA-Gesetz hatte die SPD zuvor mit Verweis auf die unklare Rechtslage blockiert. Die Strafverfolgungsbehörden hätten jetzt die Möglichkeit, angemessen auf das weltweit veränderte Verhalten von Schwerstkriminellen zu reagieren, sagte BKA-Chef Jörz Ziercke. In Österreich fehlt eine derartige gesetzliche Grundlage noch.
Kein großflächiger Lauschangriff
Ein Großangriff auf Computer, Blackberries oder Handys dürfte aber auch nicht bevorstehen, wenn ein entsprechendes Gesetz verabschiedet wird. Der ehemalige Leiter des österreichischen Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), Gert Rene Polli, sagte Ende Jänner kurz vor seiner Ablöse im Amt durch Peter Gridling, er rechne mit maximal ein bis zwei Zugriffen pro Jahr mit Hilfe kriminalistischer "Spyware" (Spionage- oder Ausspähungssoftware) oder "Trojanern". "Eine Fülle von Problemen" sieht Verfassungsrechtler Funk aber dennoch, allein schon was Wirksamkeit und Eignung der Maßnahme betreffe. (apa/red)
