Donnerstag, 28. Februar 2008

Die Machtaufteilung im russischen Staat: Kompetenzen von Präsident und Regierung

  • Putin beansprucht als Regierungschef mehr Macht
  • Medwedew sieht im Präsidentenamt Machtzentrum

Die Machtrochade im russischen Staat hat die Frage der Kompetenzverteilung zwischen dem Präsidenten und dem Regierungschef auf die politische Tagesordnung gesetzt. Der Machtfülle des Präsidenten vermag die Regierung kaum etwas entgegen zu setzen. Dennoch beansprucht Putin nach seinem Amtsende eine Machtaufteilung.

In der Russischen Föderation gibt der Präsident als Staatsoberhaupt die Ausrichtung der Innen- und Außenpolitik vor. Faktisch sind ihm die Schlüsselressorts Äußeres, Inneres, Verteidigung und Justiz untergeordnet. Spätestens zwei Wochen nach Amtsantritt schlägt der Präsident dem Parlament seinen Regierungschef vor, der mit absoluter Mehrheit bestätigt werden muss. Der Regierungschef legt im Einklang mit Gesetzen und Präsidialerlassen die grundlegende Ausrichtung der Regierungstätigkeit fest und organisiert sie.

Putin als Regierungschef
Putin will nach dem als sicher geltenden Wahlsieg seines Wunschnachfolgers Dmitri Medwedew den Posten des Ministerpräsidenten übernehmen. Als Präsident hatte Putin der Regierung wenig Gestaltungsmöglichkeit gelassen. Er selbst will das Amt aber mit einer größeren Machtfülle ausüben. "Es gibt genügend Vollmachten, die ich mit Dmitri Anatoljewitsch Medwedew aufteilen werde", kündigt Putin an. Als Aufgaben für sich nannte er die Budgetplanung, Finanz- und Sozialpolitik, Gesundheitswesen, Bildung und Umweltfragen. Auch die "Sicherstellung der Wehrfähigkeit" und die Außenhandelspolitik zählten dazu.

Beide Politiker versprechen eine reibungslose Zusammenarbeit an der Staatsspitze. Medwedew hat klar gemacht, dass er als Wahlsieger Anspruch auf das Präsidentenamt mit allen zentralen Vollmachten erhebt. "Es wird keine zwei, drei oder fünf Machtzentren geben", sagte er in einem Interview. "Im Zweifel hat der Präsident das Sagen." Während das Staatsoberhaupt traditionell im Kreml residiert, hat der Regierungschef seinen Amtssitz im 2,5 Kilometer entfernten Weißen Haus am Ufer der Moskwa.

Verfassungsmäßige Kompetenzen
Als Präsident erhielte Medwedew den Oberbefehl über die Streitkräfte inklusive der Atomwaffen. Im Krisenfall kann er den Ausnahmezustand verhängen. Die mehr als ein Dutzend Militär- und Sicherheitsorgane, darunter Armee, Polizei und Geheimdienste, berichten direkt an den Präsidenten. Das ist aber in der Verfassung so nicht festgeschrieben und ließe sich nach Einschätzung von Experten ohne größeren Aufwand auf den Regierungschef übertragen.

Laut Verfassung kann der Präsident maßgeblich über die Zusammensetzung der Regierung bestimmen: Der von ihm ausgesuchte Ministerpräsident schlägt ihm und nicht dem Parlament die einzelnen Kabinettsmitglieder zur Ernennung oder Entlassung vor. Auch in der Bewertung der Regierungsarbeit hat der Präsident das letzte Wort: Spricht das Parlament einem Premier das Misstrauen aus, kann der Präsident "danach die Regierung entlassen oder sich mit der Entscheidung der Staatsduma nicht einverstanden erklären". Falls die Staatsduma binnen drei Monaten der Regierung erneut das Misstrauen ausspricht, "entlässt der Präsident die Regierung oder löst die Staatsduma auf".

Macht der Duma
Die Staatsduma kann dagegen die Amtsenthebung des Präsidenten "wegen Hochverrats oder schwerer Gesetzesverstöße" einleiten, die Entscheidung darüber fällt aber nach einer Bestätigung der erhobenen Vorwürfe durch das Verfassungsgericht die zweite Parlamentskammer, der Föderationsrat. Die Absetzung des Präsidenten wird erst nach einer weiteren Prüfung über die gesetzmäßige Abwicklung des Verfahrens durch das Verfassungsgericht rechtskräftig.

"Der Präsident der Russischen Föderation wird in geheimer, allgemeiner und direkter Abstimmung für vier Jahre gewählt (...)", heißt es in Artikel 81 der russischen Verfassung von 1993, Absatz 1.

(apa/dpa/red)

28.2.2008 16:22