Knalleffekt im Terror-Prozess: Frau von Mohamed M. wegen Burka ausgeschlossen
- Gesichtsschleier widerspricht Strafprozessordnung
- Verteidiger: Verfahren nichtig, Senat eingenommen
Hauptangeklagter bekennt sich für nicht schuldig

·'Das ist sicher keine islamische Vorschrift'
Für die meisten Gelehrten
ist Schleier keine Pflicht
Mit einer Schleier-Debatte und anschließendem Ausschluss der Zweitangeklagten hat der Aufsehen erregende Terror-Prozess gegen ein Islamisten-Paar im Wiener Landesgericht begonnen. Der Schwursenat schloss die 21-Jährige Mona S. aus, weil sie sich weigerte, ihren Gesichtsschleier in der Verhandlung abzulegen. Das widerspreche der Strafprozessordnung, argumentierte der Senat. Der Hauptangeklagte Mohamed M. bekannte sich zu sämtlichen Anklagepunkten "nicht schuldig".
Neben Mona S. steht auch ihr Mann Mohamed M. vor Gericht. Dem 22-Jährigen wird die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Konkret soll er Al-Qaida-Mitglied bzw. bei anderen international aktiven radikal-islamischen Terrornetzwerken tätig gewesen sein. Staatsanwalt Michael Klackl wirft Mohamed M. vor, im Internet ausführlich die Durchführung von Terroranschlägen erörtert zu haben, wobei er als mögliche Anschlagziele Spiele der bevorstehenden Fußball-EM sowie in- und ausländische Politiker angeführt haben soll. Mona S., die mit Mohamed M. nach islamischem Recht verheiratet ist, soll Übersetzerdienste geleistet haben.
Heftige Kontroverse
Vor ihrem Ausschluss hatte es eine heftige Kontroverse zwischen Gerstberger und der Angeklagten gegeben. "Es ist ein ganz fundamentaler Grundsatz der österreichischen Strafprozessordnung, dass die Geschworenen anhand des Gesichts die Glaubwürdigkeit des Angeklagten prüfen können", sagte Gerstberger und forderte die 21-Jährige auf, den Gesichtsschleier während der Verhandlung abzunehmen. Mona S. verweigerte das mit dem Argument: "Ich bin nach islamischem Recht dazu verpflichtet, den Schleier zu tragen. Der Prophet hat mir das gesagt." Außerdem berief sie sich auf die Religionsfreiheit. "Österreich ist kein Gottesstaat", meinte daraufhin der Richter.
Nachdem sich Mohamed M. innig mit Umarmungen von seiner soeben ausgeschlossenen Frau verabschiedet hatte, ergriff Verteidiger Lennart Binder das Wort: "Das Verfahren ist im jetzigen Moment nichtig", sagte er. "Ich gehe davon aus, dass der Senat voreingenommen ist."
Vorwürfe gegen die Polizei
Auch gegen die Polizei erhob Binder schwerwiegende Vorwürfe: Beamte wären ohne rechtliche Grundlage in die Wohnung des Paars eingedrungen und hätten am PC des Mannes "manipuliert". Laut Binder wurde dabei ein Software-Programm installiert, das es der Polizei ermöglichte, sämtliche Schritte, die der 22-Jährige im Internet setzte, zeitgleich mitzuverfolgen. Für dessen angebliche al-Qaida-Mitgliedschaft und Terrordrohungen gebe es "nicht den geringsten Anhaltspunkt, nicht den geringsten Beweis". "Der Akt ist zu 90 Prozent Schrott. Schutt, den man entsorgen kann. Die Anklage an sich ist dem Kollaps nahe", bilanzierte der Advokat.
Anders sah das naturgemäß Staatsanwalt Michael Klackl: "Der Verteidiger ist bemüht, die Verhandlung zu einem politischen Prozess zu machen und damit von der eigentlichen Frage abzulenken, ob die Angeklagten schuldig oder nicht schuldig sind", sagte er. Bei Mohamed M. hätten eine gesetzlich gedeckte Überwachung des Fernmeldeverkehrs und ein "Großer Lauschangriff" stattgefunden. In Bezug auf die Anklage bekräftigte der Staatsanwalt, Mohamed M. habe die al-Qaida und die Mujahedin "nachhaltig produktiv unterstützt". Er habe deren Botschaften über die "Globale Islamische Medienfront" (GIMF) "propagandistisch aufbereitet".
"Nicht schuldig"
Mohamed M. bekannte sich zu sämtlichen Anklagepunkten "nicht schuldig". Was er gemacht habe, werde "weit übertrieben" dargestellt. Mit der Entstehung des "Droh-Videos" habe er nicht das Geringste zu tun, versicherte der 22-Jährige. Er habe für die "Globale Islamische Medienfront" (GIMF) aus politischer Überzeugung Übersetzungstätigkeiten übernommen.
Das Video, in dem Österreich nahe gelegt wurde, seine Soldaten aus Afghanistan abzuziehen, habe er nicht mitgestaltet. Im Vorfeld habe er lediglich von einem bei der GIMF registrierten User zweimal einen Text zugespielt bekommen, in dem er Passagen markiert und gewarnt habe, diese nicht zu veröffentlicht, weil sie "dumm" seien. Den Text der Video-Botschaft habe er weder mitgestaltet noch überarbeitet: "Ich habe kein Wort, keinen Buchstaben geschrieben! Ich wusste nicht, dass es ein Video wird."
Aus seinen religiösen Überzeugungen machte der 22-Jährige keinen Hehl. Er engagiere sich seit 2002 politisch, vor allem für die Unterdrückten im Irak, erklärte er. "Der dortige Widerstand gegen die amerikanische Armee ist legitim", hielt er fest. "Anschläge auf Unschuldige und Unbeteiligte" hätte "der Prophet" jedoch "deutlich verboten", betonte er. Der 22-Jährige machte keinen Hehl daraus, dass er eine ganz bestimmte Richtung des Islam vertritt: "Ich bin dagegen, dass man den Islam vereuropisiert! Für mich ist der Islam der, der er vor 1.400 Jahren war!"
(APA/red)
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