Gemeindebau als Hochsicherheitstrakt: Kameras sollen vor Vandalismus schützen!
- Videoüberwachung bekommt OK vom Datenschutz
- Nur in speziellen Bereichen genehmigt. Plus: Umfrage!

·ONLINE-UMFRAGE
Kameras im Gemeinde- bau: Sind Sie dafür?
·Videoüberwachung vor dem Parlament!
Bilder dürfen für zwei Tage gespeichert werden
·Heikles Thema: Videoüberwachung
Wer darf aufzeichnen? Genehmigung notwendig
·ÖBB startet Video- überwachung im Zug
Derzeit Probebetrieb bei Wiener Schnellbahn S 45
In einigen Wiener Gemeindebauten ist künftig die Überwachung per Videoaufzeichnung erlaubt. Das geht aus einer Entscheidung der Datenschutzkommission im Bundeskanzleramt hervor. Die Erlaubnis gilt für sieben Wohnanlagen bis Ende 2009, dann wird evaluiert. Hauseingänge und Stiegenhäuser dürfen nicht überwacht werden.
Die Stadt hatte für ihre Gemeindebauverwaltung "Wiener Wohnen" die Überwachung zur Vandalismusbekämpfung beantragt, und zwar für spezielle Bereiche wie Garagen, Müllräume, Aufzüge, Eingänge und Stiegen. Von der Kommission gibt es dazu Einschränkungen. "Die beantragte Videoüberwachung von Hauseingängen und Stiegenhäusern darf nicht stattfinden, da dieser Bereich für die Privatsphäre bedeutsam ist und diesbezüglich keine wesentlichen Schadensfälle im Antrag ausgewiesen waren", heißt es in der Entscheidung.
Für die anderen Bereiche gab es eine Genehmigung, "allerdings mit der Maßgabe, dass keinesfalls Wohnungseingänge von der Videoüberwachung mit erfasst sein dürfen, da dies einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre darstellen würde". Die Weiterverwendung von Daten aus der Videoüberwachung ist zur Ausforschung der Verursacher von Vandalismusschäden erlaubt.
Außerdem müssen Vergleichsdaten über die Schadenshäufigkeit in überwachten und nicht per Video observierten Anlagen gesammelt werden. Dann will man entscheiden, "ob Videoüberwachung überhaupt ein geeignetes Mittel zur Bekämpfung von Vandalismusschäden ist und daher der damit verbundene Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz gerechtfertigt ist". (apa/red)
