Wirtschaftsprüfer im BAWAG-Zeugenstand: Rund tausend Fragen an Gutachter Kleiner
- Elsner-Anwalt hat erst 60 Fragen an Kleiner gestellt
- "Flöttl-Gesellschaften waren keine Hedge-Fonds"
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Etwa tausend Fragen hat Wolfgang Schubert, der Anwalt von Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner, zum 432 Seiten umfassenden Gutachten des Grazer Wirtschaftsprüfers Fritz Kleiner. Der Elsner-Verteidiger stellte aber bislang erst 60 davon, Kleiner muss also wohl noch öfter zur Befragung vor Gericht erscheinen. Das Gutachten Kleiners belastet den früheren BAWAG-Vorstand schwer, Schubert hat die Expertise akribisch durchgearbeitet. Die Frage des Elsner-Anwalts nach der Definition von "Hedge Fonds" durch den Gutachter war eine der umstrittensten.
Laut Kleiner waren die Flöttl-Gesellschaften nämlich keine Hedge-Fonds, sondern sie hätten nur Geld der BAWAG gesammelt und in der Hoffnung auf Gewinne veranlagt. "Es waren Kredit-Geschäfte, und der Kredit war nicht besichert", so Kleiner, eine vergleichbare Bank hätte derartige Geschäfte nicht gemacht. Dem widersprach Anwalt Schubert. Richterin Claudia Bandion-Ortner versuchte mehrmals, die immer lauter werdenden Debatten einzugrenzen. "Das ist nicht der Club 2", rief sie den argumentierenden Anwälten und Angeklagten zu.
"Es gibt keine Buchhaltung
Gutachter Kleiner bestätigte erneut, dass ihm von Flöttls Firmen keinerlei Buchhaltungsunterlagen zur Verfügung standen. Die Angaben Flöttls, dass er nach dem ersten großen Totalverlust im Oktober 1998 noch rund 44 Mio. Dollar (30,1 Mio. Euro) an seine Mitarbeiter bezahlen musste, könne er daher nicht aus den - nicht vorliegenden - Buchhaltungsunterlagen überprüfen. "Wenn ich eine Buchhaltung gehabt hätte, hätte ich es überprüft, aber es gibt keine Buchhaltung", unterstrich der Sachverständige. Flöttl warf ein, er könne durch Überweisungen von Banken nachweisen, dass die Gelder an seine Mitarbeiter tatsächlich gezahlt worden seien. Alle Trades (Handelsgeschäfte, Anm.) von 1998 habe er übermittelt. Die 44 Mio. Dollar scheinen im Verlust-Audit von Arthur Andersen jedenfalls als "unaccounted losses" auf - auch über diesen Begriff entspann sich eine Debatte.
Keine Brokerlizenz
Flöttl erklärte weiters, er habe nie eine Brokerlizenz in den USA besessen. Diese Lizenz sei nur notwendig, wenn jemand mehr als 15 Kunden vertrete, er selber sei jedoch seinen Partnern gegenüber immer als "Eigenkapitalgeber" und "Verfügungsberechtigter" über das eingesetzte Kapital aufgetreten. Dass das Geld in Wahrheit zum Großteil von der BAWAG kam, habe er den Brokern gegenüber nicht bekanntgeben müssen, meinte Flöttl. Das Kapital sei über ein "untergeordnetes Darlehen" von der BAWAG gestellt worden. Außerdem habe er seine Geschäfte großteils in Bermuda gemacht.
Die Verlegung einer seiner Firmen vom US-Bundesstaat Delaware auf die Cayman Islands sei aus steuerlichen Gründen erfolgt, und nicht um die Kontrollen der US-Kapitalmarktaufsicht SEC zu umgehen, beteuerte Flöttl. Die Firmen-Gründung in Delaware sei überhaupt nur durch einen Fehler seines Büros zustande gekommen, die BAWAG habe der Verlegung auf die Cayman Islands zugestimmt.
Flöttl hielt sich gemäß nun vorgelegten Urkunden über seine Reisebewegungen von 1995 bis 2000 "sehr oft in Wien" auf, wie Richterin Bandion-Ortner bemerkte. Nicht jedes Mal, aber sehr oft habe er bei seinen häufigen Wien-Aufenthalten den damaligen BAWAG-Chef Elsner getroffen, sagte Flöttl.
(apa/red)
