Konflikt zwischen Justiz und Exekutive: Polizei verweigert Ministeriumsermittlung
- Bundespolizeidirektion erteilt Staatsanwaltschaft Korb
- BIA soll sich aus den Untersuchungen heraushalten

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Die Korruptionsaffäre im Innenministerium hat eine neue Dimension bekommen. Zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft ist der "Krieg" ausgebrochen. Ausgelöst wurde der Konflikt mit dem Versuch der Staatsanwaltschaft, das Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) von der Ermittlungstätigkeit in der Causa Haidinger abzuziehen. Die Wiener Polizei lehnte das Ansuchen der Chefankläger, eine Diensteinheit zu benennen, die in der Angelegenheit die Aufgaben der BIA übernimmt, ab.
Konsterniert reagierte Werner Pleischl, der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien. Er nehme zur Kenntnis, "dass uns die Wiener Polizei einen Korb gibt", meinte er gegenüber der APA. Pleischl hält allerdings an seinem Entschluss fest, "dass das BIA aus guten Gründen hier nicht mehr weiter ermitteln soll". Damit sei vorerst "eine Blockade der Ermittlungen gegeben", konstatierte Pleischl, was er als "äußerst unbefriedigende Situation" bezeichnete. "So eine Situation habe ich noch nie erlebt." Die Justiz könne nicht selber ausrücken und Erhebungen aufnehmen: "Unser Apparat ist dafür auch gar nicht ausgerichtet."
Der Justiz sind die Hände gebunden
Grundsätzlich steht es den Staatsanwaltschaften zwar frei, bestimmte Polizeidienststellen mit Erhebungen zu betrauen. Wenn sich diese aus fachlichen oder dienstrechtlichen Gründen dafür nicht zuständig erachten und den Ermittlungsauftrag ablehnen bzw. an andere Einheiten abtreten, können die Justizbehörden schwer dagegen vorgehen.
"Die Dienstaufsicht fällt in derartigen Fällen in die Kompetenz des Innenministeriums", bemerkte Gerhard Jarosch, der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, unter Hinweis auf die in der Verfassung verankerte Gewaltenteilung auf APA-Anfrage.
Sollte Innenminister Günther Platter zum Schluss kommen, dass die Bundespolizeidirektion Wien in der Causa Haidinger dem Ansuchen um Übernahme der Ermittlungen um mögliche amtsmissbräuchliche Vorgänge im Kabinett der früheren Innenministerin Liese Prokop berechtigterweise nicht entsprochen hat, wären der Justiz daher die Hände gebunden. Sie hat kein "Durchgriffsrecht" auf die Exekutive.
Staatsanwaltschaft wünscht "BIA-Abzug"
Die Staatsanwaltschaft hatte den Wunsch nach Abzug des BIA aus den Ermittlungen mit verfassungsrechtlichen Bedenken und einer optischen "Schieflage" begründet. Das BIA sei "keine eigene Behörde, sondern im Bundesministerium für Inneres angesiedelt". Damit wären Anordnungen der Staatsanwaltschaft an das BIA jedenfalls mittelbar dem Innenminister zurechenbar, argumentierte Pleischl und: "Nachdem die Vorwürfe frühere Mitarbeiter des Innenministeriums betreffen, soll nicht der Eindruck erweckt werden, dass das Innenministerium in dieser Sache gegen sich selbst ermittelt."
Scharfe Kritik von ÖVP
Die ÖVP, die ihre Ablehnung eines Untersuchungsausschusses gerne mit der "Aufklärung" durch die "unabhängige Justiz" argumentiert, hatte auf das Ansinnen der Staatsanwaltschaft mit harscher Kritik reagiert. Justizsprecher Heribert Donnerbauer sprach von einem "politischen Willkürakt" und warf dem SPÖ-geführten Justizministerium vor, das BIA kriminalisieren zu wollen. Donnerbauer sah, wie auch ÖVP-Generalsekretär Hannes Missethon, überhaupt alle Vorwürfe gegen das BIA durch Aussagen einer "glaubwürdigen Zeugin" im "Ö1"-Morgenjournal "stichhaltig entkräftet".
Widerspruchs-Chaos
Die Weigerung der Bundespolizeidirektion Wien, die Ermittlungen in der Innenministeriumsaffäre zu übernehmen, steht zumindest auf den ersten Blick im Widerspruch zur bisherigen Argumentation des Büros für Interne Angelegenheiten (BIA) in dieser Causa. BIA-Chef Martin Kreutner begründete das Tätigwerden seiner Abteilung bei der Suche nach Altkanzler Franz Vranitzky im Sommer 2006 nämlich mit einem Auftrag der Staatsanwaltschaft und betonte dabei, dass die Staatsanwaltschaft grundsätzlich jede Sicherheitsbehörde mit Ermittlungen betrauen könne.
(apa/red)
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