Zerbricht Koalition an Ministeriums-Affäre?
U-Ausschuss könnte Neuwahlen auslösen
- Das Regierungsabkommen lässt keinen Spielraum
- Zwei Varianten für Untersuchungsausschuss möglich

·Koalitionskapriolen wegen BMI-Skandal
SPÖ und ÖVP setzen De- eskalationsmaßnahmen
·U-Ausschuss? Cap droht, Schüssel warnt
Affäre Haidinger: Cap ortet "Stasi-Methoden"
·Polizeiprotokoll über Besuch bei Priklopil
Entführer wurde bereits im April 1998 verdächtigt
·Dubiose E-Mails zur Kampusch-Entführung
'Eindruck dass hier etwas vertuscht werden sollte'
·Priklopil-Hinweis:
Der Akt im Wortlaut
Fall Kampusch: Aussage von Polizei "verschlampt"
·Kommission prüft Kampusch-Pannen
Wichtige Punkte sollen vorgezogen werden
Sollte die SPÖ gegen den Willen der ÖVP einen Untersuchungs-
Ausschuss gegen das Innenministerium einsetzen, wäre das nicht nur ein unfreundlicher Akt - eine parlamentarische Abstimmung gegen den Koalitionspartner gilt gemeinhin als Koalitionsbruch und damit als potenzieller Grund für Neuwahlen. Die im Regierungsprogramm vereinbarten Spielregeln über die "Parlamentarische Vorgangsweise" lassen den Koalitionsparteien nämlich kaum Spielraum für derartige Fouls. Allerdings wurde diese Vereinbarung von rot-schwarz schon mehrmals gebrochen.
Für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gibt es de facto nur zwei Varianten: Die SPÖ unterstützt einen entsprechenden Antrag der Opposition oder sie bringt einen eigenen Antrag ein und lässt ihn durch Grüne, FPÖ und BZÖ unterstützen. Beide Varianten sind nach dem Wortlaut des Regierungsprogramms ausgeschlossen.
Am deutlichsten geregelt ist Variante eins. Einen von den Oppositionsparteien eingebrachten Antrag dürfte die SPÖ nämlich nur dann unterstützen, wenn auch der andere Koalitionspartner (also die ÖVP) Ja sagt. Wörtlich heißt es dazu: "Die beiden Regierungsparteien suchen auf Basis des Regierungsprogramms den Dialog mit allen im Parlament vertretenen Parteien. Dazu gehört auch, dass über deren Vorschläge sachlich und konstruktiv beraten wird und allenfalls - sofern sich beide Regierungsparteien darauf verständigen - eine Beschlussfassung erfolgt."
Gemeinsame Abstimmung erforderlich
Auch die Variante zwei - die SPÖ bringt einen Antrag auf U-Ausschuss ein und lässt ihn von der Opposition unterstützen - ist eigentlich ausgeschlossen. SPÖ und ÖVP dürfen dem Wortlaut des Regierungsprogramms zufolge nämlich zwar eigene Gesetzesinitiativen einbringen, wenn sie diese eine Woche vorher mit dem Koalitionspartner beraten - die Abstimmung muss aber gemeinsam erfolgen. Wörtlich heißt es im Regierungsprogramm dazu: "Alle parlamentarischen Entscheidungen, insbesondere auch in Geschäftsordnungsfragen, sind von den beiden Klubobmännern zeitgerecht aufeinander abzustimmen, damit es zu einer gemeinsamen Beschlussfassung kommt."
Freilich hat die im Dauerwahlkampf befindliche Koalition auch hier schon neue Maßstäbe gesetzt - allerdings bisher nur auf Nebenfronten: So haben sich ÖVP und SPÖ in den Untersuchungsausschüssen wiederholt überstimmt (allerdings gedeckt durch das Regierungsprogramm, wo geregelt ist, dass die U-Ausschüsse "ihrem Arbeitsauftrag verpflichtet" sind). Außerdem stimmte die ÖVP einer Grünen Resolution zur Verlängerung der Pflegeamnestie im Bundesrat zu, die SPÖ überstimmte die ÖVP bei der Ladung von Herwig Haidinger in den Innenausschuss. Ein Zusammenspiel von SPÖ und Opposition im Plenum des Nationalrats wäre allerdings ein Novum und hätte wohl zumindest Revanchefouls der ÖVP zur Folge.
(APA/red)
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