Freitag, 15. Februar 2008

Zustand von Hirtzberger weiter kritisch:
Lebensgefahr nach Giftpraline nicht gebannt

  • Verdächtige Grußkarte kommt aus Kremser Raum
  • Gefundene DNA-Spur konnte keine Lösung bringen

Unverändert ernst ist der Zustand des durch eine mit Strychnin präparierte Praline vergifteten Spitzer Bürgermeisters Hannes Hirtzberger. Der 55-Jährige, der nach dem Anschlag reanimiert werden musste, wird weiterhin im künstlichen Tiefschlaf intensivmedizinisch behandelt, teilte das Krankenhaus Krems mit. Die Lebensgefahr sei noch nicht gebannt.

Die verdächtige Grußkarte dürfte im Raum Krems gekauft worden sein, bestätigte Oberst Ernst Schuch vom Landeskriminalamt Niederösterreich (LK NÖ) einen Bericht des ORF NÖ. Die Kriminalisten hätten bereits viele Geschäfte kontrolliert, zeigte sich Schuch im APA-Gespräch zuversichtlich, die Herkunft demnächst herauszufinden. Dann ist zu hoffen, dass man sich in dem Geschäft an den oder die Käufer erinnert. Die vorgedruckte Grußkarte ist ein aktuelles Produkt, von dem gleich zu Beginn der Erhebungen die Herstellerfirma und der Verteiler in Österreich ermittelt wurden.

Anschlag auf Anwalt oder Bürgermeister?
Überprüft wurden auch - in Zusammenarbeit mit dem Gericht Krems - Fälle und Prozesse, mit denen der Bürgermeister in seiner beruflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt befasst war. Man stieß jedoch auf nichts Auffälliges - mit einer Ausnahme, wo jedoch der Betroffene laut Schuch zu 99,9 Prozent nichts mit dem Giftanschlag zu tun hat.

"Ein Bürgermeister hat nicht nur Freunde", verwies der Oberst darauf, dass auch im Zusammenhang mit der kommunalpolitischen Tätigkeit des Opfers weiter ermittelt wird. Ein Motiv im privaten Bereich klammern die Kriminalisten nach ausführlicher Befragung auch der Ehefrau aus.

DNA-Massentests als letzte Ermittlungsmöglichkeit
Eine sichergestellte DNA-Spur auf dem am Wagen des Bürgermeisters hinterlegten Billett konnte einem unbekannten männlichen Verursacher zugeordnet werden. Ein Abgleich mit der Datenbank verlief negativ. Zur rechtstheoretischen Möglichkeit eines Massen-DNA-Tests über gerichtliche Anordnung betonte Schuch, dass man mit diesem Mittel höchst verantwortungsbewusst umgehe - d.h. es würde erst als eine der letzten Ermittlungsmöglichkeiten ins Auge gefasst.
(apa/red)

15.2.2008 10:28