Dienstag, 12. Februar 2008

Wichtigster Zeuge in Sauna-Affäre tot:
"Goldentime"-Betreiber erliegt Herzinfarkt

  • Polizei kann Fremdverschulden ausschließen
  • Geiger-Anwalt Ainedter entsetzt: "Eine Tragödie!"

Knapp vier Wochen, bevor im Wiener Landesgericht der Prozess gegen Ernst Geiger, den suspendierten Leiter der Wiener Kriminalpolizei, wiederholt wird, ist mit Wolfgang B. der wichtigste Zeuge und zugleich die Zentralfigur in der sogenannten Sauna-Affäre gestorben. Wie eine österreichische Tageszeitung berichtet, dürfte der 44-Jährige in seiner Wohnung in der Innenstadt einem Herzinfarkt erlegen sein.

Die Polizei schließt nach derzeitigem Stand Fremdverschulden aus. B. hatte laut "Kurier" über Herzbeschwerden geklagt und war dann zusammengebrochen. Der Notarzt konnte den Mann kurz reanimieren, doch B. war nicht mehr zu retten.

"Es gibt keine äußeren Anzeichen von Gewalteinwirkung", meine Walter Hladik, Sprecher der Bundespolizeidirektion Wien auf APA-Anfrage. Die kriminalpolizeiliche Abteilung habe die Leiche kommissioniert und mit der Staatsanwaltschaft Rücksprache gehalten. Eine Obduktion soll die eindeutige Todesursache klären. Mit dem Ergebnis ist laut Hladik in den kommenden Tagen zu rechnen.

Geiger-Anwalt: "Eine Tragödie!"
"Eine Tragödie!", kommentierte Manfred Ainedter, der Anwalt von Ernst Geiger, das überraschende Ableben von Wolfgang B. "Natürlich wäre es mir lieber gewesen, wenn er im Verfahren gegen meinen Mandanten als Zeuge aussagen und den Verdacht entkräften hätte können, Geiger habe ihm einen Razzia-Termin verraten", so Ainedter. Nun müsse man sich mit der Verlesung der bisherigen Angaben des ehemaligen "Goldentime"-Betreibers begnügen: "Dessen ungeachtet bin ich überzeugt, dass Geiger freigesprochen wird."

Wolfgang B. hatte zuletzt eine Amtshaftungsklage gegen die Republik eingebracht und darin eine kolportierte Entschädigung von acht Millionen Euro gefordert: In einem mit 12. Dezember datierten, 75 Seiten starken Bericht war das Büro für Rechtsfragen und Datenschutz der Bundespolizeidirektion Wien zum Schluss gekommen, dass die polizeilichen Ermittlungen in der sogenannten Sauna-Affäre betrieben wurden, "obwohl von der Verdachtslage gesehen dafür keine objektiven Anhaltspunkte bestanden haben". Vielmehr wären "anonyme Anzeigen zum Zwecke des Aufbaus einer Verdachtslage" fingiert worden.

Wolfgang B. sah sich als Opfer eines polizeiinternen Machtkampfes zwischen Ernst Geiger, mit dem ihm seit längeren eine gute Bekanntschaft verband, und dessen Rivalen, dem Wiener Landespolizeikommandanten Roland Horngacher. Die gegen ihn gerichteten Ermittlungen der Kriminaldirektion (KD) 1, die gegen B. über Monate hinweg intensiv wegen angeblichen Menschenhandels, grenzüberschreitender Prostitution und Zuhälterei vorging, hätten in Wahrheit Geiger gegolten, um diesen zu Fall zu bringen. Sowohl Geiger als auch Horngacher wurden Ambitionen auf den Posten des Wiener Polizeipräsidenten nachgesagt.

Tatsächlich saß B. in weiterer Folge wochenlang in U-Haft, ehe er und fünf Mitangeklagte im Mai 2007 im Straflandesgericht von sämtlichen Anklagepunkten freigesprochen wurden. Für Geiger setzte es dagegen in einem separaten Verfahren im August 2006 wegen Verrat eines Amtsgeheimnisses drei Monate bedingt, weil das Erstgericht davon ausging, dass der Hofrat Wolfgang B. vorab den Termin für eine Polizei-Razzia in dessen Etablissement verraten hatte.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob diese Entscheidung allerdings im Oktober 2007 wegen Feststellungsmängeln auf und ordnete eine Neudurchführung des Verfahrens an. Der Prozess gegen Geiger wird daher ab 10. März neu aufgerollt.

B. hatte zuletzt mit seiner Frau einen Frisiersalon gegenüber vom Grauen Haus betrieben und dort Richtern und Staatsanwälten die Haare schneiden lassen, wie er vor wenigen Wochen stolz in einem Interview mit der Zeitschrift "profil" verlautete. In der oberhalb der Geschäftsräumlichkeiten gelegenen Wohnung in der Universitätsstraße ist B. nun völlig unerwartet gestorben.
(apa/red)

12.2.2008 16:49