Der Kampf gegen mutmaßliche Filesharer:
Kritik an Methoden der US-Musikindustrie
- Private Dienstleiter unterstützen bei Beweisführung
- Deren Beweise sind vor Gericht aber nicht verwertbar

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In den vom US-Verband Recording Industry Association of America (RIAA) angestrengten Gerichtsverfahren gegen mutmaßliche Filesharer treffen die Industrieanwälte immer öfter auf Widerstand. Viele Verdächtige, denen die Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material im Internet vorgeworfen wird, wollen sich den Vergleichsforderungen der Kläger nicht einfach fügen. Als Schwachpunkt der Anklage stellt sich dabei zunehmend die Beweisführung der RIAA heraus. Diese beauftragt nämlich den Dienstleister MediaSentry mit der Ermittlung von Beweisen. Die Anwälte der Beklagten berufen sich aber darauf, dass MediaSentry als privates Unternehmen keine Ermittlerlizenz habe und deshalb die gefundenen Beweise vor Gericht nicht verwertbar seien.
Auch in Deutschland unterstützt mit der ProMedia ein privater Dienstleister die Musikindustrie bei ihrem Kampf gegen die illegale Verbreitung von Musik. "Wir erhalten unsere Aufträge direkt vom Bundesverband der Musikindustrie", erklärt Frank Lüngen, Leiter des Ermittlungsdienstes für Musik-Piraterie bei ProMedia.
Man habe zwar den Status eines privaten Unternehmens, sei aber von jeher eng mit dem Musikverband verbunden. "ProMedia ist vor vier Jahren durch Outsourcing der ehemaligen deutschen IFPI entstanden", schildert Lüngen, der gerade auf dem Weg zu einer Hausdurchsuchung bei einem mutmaßlichen Musikpiraten ist. "Unsere Aufgabe ist hauptsächlich die Ermittlung all jener Fälle, wo intensiv Raubkopien verbreitet werden", fasst der Ermittler zusammen.
Strafanträge rasant steigend
Im Gegensatz zu den diskutierten Ermittlungsmethoden der US-Kollegen seien die Dienste von ProMedia vielfach eher beratender Natur. "Da das Internet ein extrem schnelllebiges Medium ist, müssen wir den Behörden oft unser Wissen aus diesem Bereich zur Verfügung stellen", meint Lüngen. Auch die Datenanalyse der beschlagnahmten Rechner könne vom Unternehmen übernommen werden. "Dafür ist allerdings das ausdrückliche Einverständnis des Beschuldigten notwendig", ergänzt Lüngen. Gelegentlich begleite er im Rahmen eines Strafverfolgungsverfahrens aber auch die Behörden als Sachverständiger zu einer Durchsuchung.
Nach Angaben von ProMedia sind allein bis Mitte des vergangenen Jahres 25.000 Strafanträge gegen Musikpiraten in Deutschland gestellt worden. "Nur zum Vergleich: Vor etwa drei Jahren hatten wir nur 68 Strafanträge zu bearbeiten", blickt Lüngen zurück. Tendenziell sei die Musikpiraterie im Internet in letzter Zeit jedoch wieder etwas zurückgeganen. "Der Auftrag der Musikindustrie lautet jedenfalls den Druck weiterhin hoch zu halten", so Lüngen abschließend. (pte/red)
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