Freitag, 8. Februar 2008

Holen Sie Ihre Steuern zurück: Die Zeit für
die Arbeitnehmerveranlagung ist gekommen

  • FORMAT: So holen Sie ein paar Hunderter zurück
  • Jahresausgleich ist bis zu fünf Jahre später möglich

Manche Steuerzahler können es offensichtlich kaum abwarten: Schon am 4. Jänner, dem ersten Tag der Online-Freischaltung, reichten über 20.000 Steuerzahler ihre Arbeitnehmerveranlagung für das Vorjahr ein. Wer bisher noch abwartete, hat aber nichts verpasst. Die Finanzämter bearbeiten die Anträge ohnehin erst, wenn auch die Jahreslohnzettel 2007 vom Arbeitgeber an den Fiskus verschickt wurden, was im Laufe des Februars erfolgt. Deshalb lohnt sich jetzt eine rasche Erledigung. Je früher Sie den Ausgleich abgeben, desto früher liegt eine Gutschrift am Konto. FORMAT zeigt, wie Sie all Ihre Steuerabsetzposten geltend machen.

Der geringe Aufwand macht sich praktisch immer bezahlt. So bekamen im Jahr 2006 von den 2,3 Millionen Einreichern über zwei Millionen eine Gutschrift - im Durchschnitt immerhin 444 Euro. Nur 80.000 waren Nullfälle, bei denen der Aufwand vergebens war. Es gibt bei einer freiwilligen Veranlagung keiner- lei Risiko einer Steuernachforderung. Diese könnte allenfalls Personen treffen, die eine Pflichtveranlagung machen müssen - etwa weil sie zwei Arbeitgeber haben.

Selbst wenn keine einzige Quittung vorhanden ist, macht sich die Einreichung des Jahresausgleichs meist bezahlt. So kann man zum Beispiel einen Alleinverdienerstatus nachträglich geltend machen. Auch wer während eines Jahres zusätzliche Prämien bezog, hat gute Chancen auf eine Gutschrift vom Fiskus. Die steuerliche Glättung auf zwölf gleich hohe Gehälter wirkt sich natürlich besonders stark aus, wenn man nicht das ganze Jahr über gearbeitet hat - etwa weil man während des Jahres in Pension ging oder als Student einen temporären angestellten Nebenjob ausübte.

Attraktiv sind auch die Werbungskostenpauschalen für einige Arbeitnehmergruppen wie Vertreter, Heimarbeiter, Journalisten und politische Mandatare. Im besten Fall kann man so ohne Belege bis zu 1.821 Euro Steuern rückfordern.

Auch für Erben was zu holen
Übrigens können die Erben die Formulare für einen Verstorbenen einreichen. Auch frühere Jahre kann man heuer noch rückwirkend bis 2003 einreichen.

Tipp von Steuerberater Joseph Böck: "Auch wer als Arbeitnehmer so wenig verdient hat, dass gar keine Steuer anfiel, kann sich - Stichwort Negativsteuer - oft Geld zurückholen." So gibt es bis zu 110 Euro Sozialversicherungsbeiträge retour. Selbst Alleinerzieher ganz ohne Erwerbseinkommen haben gute Chancen: Ein Single mit einem Kind (etwa eine Studentin) kann 494 Euro Alleinerzieherabsetzbetrag mittels Formular E5 zurückbekommen.

Quittungen!
Quittungen sammeln lohnt sich - es gibt 38,3 bis 50 Cent pro Euro Absetzposten retour. Wer sich zum Beispiel einen beruflich verwendeten PC-Drucker samt Patronen um 200 Euro angeschafft hat, bekommt bis zu 100 Euro rückerstattet. Diese hohen Gutschriften sind die positive Kehrseite der hohen Steuersätze. So kassiert der Staat von einem Angestellten mit 1.200 Euro brutto im Monat bereits 38,3 Prozent vom letzten verdienten Euro. Bei höheren Einkommen werden sogar 43,6 oder sogar 50 Prozent fällig.

Noch lohnender als die Werbungskosten sind oft die sogenannten außergewöhnlichen Belastungen. Wenn zum Beispiel im Vorjahr Sturm Kyrill auch bei Ihnen gewütet hat, kann die Steuergutschrift leicht ein paar Tausender erreichen - und schon in wenigen Tagen auf Ihrem Konto liegen.

Die komplette Geschichte finden Sie im aktuellen FORMAT Nr. 6/08.

8.2.2008 12:40