Sonntag, 10. Februar 2008

Pralinen-Anschlag auf Bürgermeister in NÖ:
Polizei sucht nun fieberhaft nach dem Motiv

  • 'Mon Cheri' mit Strychnin versehen - Lebensgefahr
  • Spitz an der Donau: Politiker fand Schoko beim Auto

Zu dem mutmaßlichen Mordversuch am Spitzer Bürgermeister teilte die NÖ Sicherheitsdirektion mit, dass bisher weder im Zusammenhang mit dessen beruflicher Tätigkeit als Rechtsanwalt bzw. seinen politischen Funktionen noch im privaten Umfeld ein mögliches Tatmotiv ermittelt werden konnte. Die eindeutige Vergiftung durch Strychnin sei in einer ersten Untersuchung von einer sofort einberufenen Expertenkommission des ARC Seibersdorf festgestellt werden.

Zum Hergang des mysteriösen Vorfalles wurde berichtet, dass der 55-Jährige gegen 9.00 Uhr von seinem Heimatort in Richtung Krems unterwegs gewesen war, als ihm nach rund 15 Minuten vermutlich schlecht geworden sein dürfte, weshalb er im Ortszentrum von Unterloiben vor dem Haus eines Freundes anhielt. Dort fiel er aus seinem Pkw und brach mit Krämpfen vor Passanten zusammen. Er gab noch an, dass er eine Praline gegessen habe und vermutlich vergiftet worden sei. Nach der Erstversorgung wurde er ins Krankenhaus Krems geflogen, wo er derzeit intensiv-medizinisch behandelt werde. Der Zustand des Patienten sei stabil.

Den Erhebungen des Landeskriminalamtes (LKA) zufolge hatte Hannes Hirtzberger in den Abendstunden hinter einem Scheibenwischer auf der Windschutzscheibe seines Fahrzeuges ein weißes Kuvert mit einem Billett und einer - vermutlich vergifteten - Praline vorgefunden, die er mit nach Hause nahm und dann am Samstag unmittelbar vor der Abfahrt aß.

"Liebesbrief" mit süßem Gift?
Das Billet trägt auf der Vorderseite den Schriftzug "Wollte dir was Wichtiges sagen!". Auf der Innenseite befindet sich der aufgedruckte Schriftzug "Du bist für mich etwas ganz Besonderes!"

In Reaktion auf das Geschehen riet die NÖ Sicherheitsdirektion generell zu Vorsicht: Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sollten bei Erhalt von verdächtigen Briefsendungen oder Geschenken diese nicht öffnen, sondern die zuständige Polizeiinspektion verständigen. (APA/red)

10.2.2008 23:11