Jetzt gilt nur mehr die rote Vignette: Bis zu 3.000 Euro Strafe für Pickerlsünder!
- Vignetten dürfen nur auf Windschutzscheine kleben
- Wer ohne Pickerl erwischt wird, riskiert auch Anzeige

·Tirol: Automatische Vignettenkontrolle
Mobiles Gerät bei Hall in Tirol ab sofort im Einsatz
·Die Vignette gibt es heuer in 2 Versionen
ARBÖ beruhigt: Beide Varianten sind voll gültig
·Pickerlsünder sind
nun völlig chancenlos
Die erste automatische Vignetten-Kontrolle ist da
·Richtig picken, damit keine Strafen drohen
Nützliche TIPPS rund um das Kleben der Vignette
Ab sofort gilt die neue korallenrote Vignette 2008. Wer ohne gültiges Mautpickerl auf Autobahnen oder Schnellstraßen erwischt wird, muss mit teils hohen Strafen rechnen. Im günstigsten Fall kommt man mit einer Ersatzmaut von 120 Euro davon. Wer nicht sofort zahlen will, muss mit einer Anzeige und einer Geldstrafe von mindestens 300 Euro rechnen. "Schlimmstenfalls kann es bis zu 3.000 Euro teuer werden", erklärte ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka.
Vignetten dürfen nur mehr auf die Windschutzscheibe, z. B. auf den linken Rand oder hinter den Rückspiegel, geklebt werden. Die Anbringung auf einer nicht versenkbaren, linken vorderen Seitenscheibe ist seit einem Jahr nicht mehr gestattet. Die Vignette darf auch nicht durch einen dunklen Tönungsstreifen verdeckt werden.
Nicht erlaubt sind spezielle Folien, Saugnäpfe oder Klebebänder, die einen direkten Kontakt der Vignette mit der Windschutzscheibe verhindern. Das gilt als Vignetten-Manipulation und kostet mindestens 240 Euro. Der Preis hat sich dieses Jahr auf 73,80 Euro erhöht und ist damit um 1,20 Euro teurer als im vergangenen Jahr.
(APA/red)
