EuGH stärkt die illegalen Musik-Downloads: Klage auf Herausgabe von Daten abgewiesen
- EU-Mitgliedstaaten können diese aber vorschreiben
- Spanisches Plattenlabel hatte Internet-Bieter geklagt

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Die Bemühungen zur Verfolgung der Nutzer von Musik-Tauschbörsen im Internet haben einen Dämpfer erhalten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg erklärte eine Klage der spanischen Plattenlabel-Vereinigung Promusicae für nichtig, die den Internet-Anbieter Telefonica zur Herausgabe von Kundenadressen zwingen wollte. Nach spanischem Recht ist die Weitergabe solcher Daten nur im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen erlaubt, nicht aber zur Durchsetzung von Urheberrechtsansprüchen.
Der EuGH erklärte das entsprechende spanische Gesetz für europarechtskonform. Nach den einschlägigen EU-Richtlinien seien die Mitgliedstaaten nicht gezwungen, Telekommunikationsunternehmen zur Weitergabe personenbezogener Daten für zivilrechtliche Verfahren zu verpflichten, erklärte der Gerichtshof in Luxemburg. Allerdings könnten die Mitgliedstaaten durchaus eine solche Verpflichtung vorschreiben, solange ein Gleichgewicht zwischen Urheberrechtsschutz auf der einen und Datenschutz auf der anderen Seite gewährleistet sei.
Im Ergebnis hängt es also von der nationalen Gesetzgebung ab, ob Telekommunikationsfirmen bei Verdacht auf Urheberrechtsverletzungen personenbezogene Daten ihrer Kunden preisgeben müssen. (apa/red)
