Freitag, 1. Februar 2008

Arbeiterkammer klagt Meinl wegen MEL: Zwei Musterklagen werden jetzt eingereicht

  • Entstand Schaden durch mangelhafte Aufklärung?
  • AK: Verkaufsprozess wurde "irreführend gestaltet"

Die Arbeiterkammer (AK) wird zwei Musterklagen gegen Meinl-Gesellschaften einbringen, eine dritte ist in Vorbereitung. Die erste Schadenersatzklage soll sich gegen Meinl Success, die Vertriebsgesellschaft für Meinl European Land (MEL) richten. Mit ihr soll festgestellt werden, dass den Anlegern durch mangelhafte Aufklärung in Verkaufsprospekten und Beratungsgesprächen ein Schaden entstanden ist.

Meinl hat bisher immer wieder betont, dass im Börseprospekt alle Warnhinweise aufgeführt seien.

Die zweite Klage wird wegen unlauteren Wettbewerbs erhoben und richtet sich gegen Meinl Bank und Meinl Success, schreibt der "Kurier". Kernpunkt: Der von den beiden Gesellschaften aufgelegte Verkaufsprozess sei "irreführend gestaltet" gewesen. In der in Vorbereitung befindlichen Klage will die AK festgestellt wissen, dass die Bank einen maßgeblichen Einfluss auf die MEL gehabt habe.

(apa/red)

1.2.2008 21:09