Riskanter Skiurlaub - Unfälle häufen sich:
Arbeiterkammer rät zu Versicherungsschutz
- Alljährlich verletzen sich bis zu 70.000 Skifahrer
- Vor Urlaubsantritt sollte man sich gut informieren

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Tipps: Wenn Skifahren nicht das "Leiwandste" ist
Jährlich verletzen sich rund 60.000 bis 70.000 Skifahrer auf der Piste. Da die Semesterferien vor der Tür stehen, rät die Arbeiterkammer alljenen, die bald ihren Urlaub in den Bergen antreten, zu ausreichendem Versicherungsschutz. Außerdem geben die Konsumentenschützer Tipps, wer im Ernstfall für welchen Schaden aufkommen muss.
Wer verletzt ist, dem zahlt die gesetzliche Krankenversicherung "nur" die medizinische Behandlung. Deshalb sollte man vor Urlaubsantritt noch einmal Versicherungen durchschauen, denn möglicherweise sind ja einige Risiken ohnehin abgedeckt, etwa durch Haushaltsversicherung, Kreditkarten, Schutzbrief oder Sicherheitspass der Autofahrerclubs, Mitgliedschaften in alpinen Vereinen.
Zusatzversicherungen prüfen
"Man sollte aber darauf achten, ob Versicherungsschutz und Versicherungssummen ausreichend sind - ansonsten sollte man Lücken mit Zusatzversicherungen abdecken", empfahl AK Konsumentenschützer Christian Prantner. Bei Kreditkarten zum Beispiel gibt es oft nur einen Schutz, wenn diese in den drei Monaten vor Reiseantritt benutzt oder die Reise damit bezahlt wurde. Einzelne Leistungen gelten nur für den Karteninhaber und nicht für Mitreisende.
Teure Bergungskosten
Eine Bergung ins Tal nach einem schweren Sturz kann sehr teuer werden. "Private Unfall- oder klassische Reiseversicherungen übernehmen etwa die Unfallkosten eines Hubschraubertransportes", so Prantner. Bleiben durch den Unfall dauerhafte Schäden zurück oder wird der Verunglückte zumindest teilweise arbeitsunfähig, zahlt nur eine private Unfallversicherung. Eine klassische Reiseversicherung biete aber umfassenden Schutz für alle Familienmitglieder.
Auf Pistenregeln achten
Aber Vorsicht: Die AK-Konsumentenschützer warnen eindringlich davor, Pistenregeln zu verletzen. Versicherungen zahlen nämlich nichts, wenn der Unfall vorsätzlich verursacht wurde. Auch bei Unfällen, die unter anderem durch Einfluss von Alkohol, Suchtgiften oder Medikamenten verursacht wurden, gibt es keine Versicherungsleistung.
(apa/red)
