Freitag, 15. Februar 2008

Regierung verschärft Arzneimittelgesetz:
Koalition einigt sich auf Gesetzesvorlage

  • "Staatsgewalt gegen die Starken im Doping-System"
  • Ab nun strafrechtliche Konsequenzen beim Blutdoping

Die jüngste Affäre um angebliches Blutdoping in Wien hat zwar bisher keine Fakten ans Licht gebracht, immerhin aber die Politiker auf nötige Anpassungen der Gesetze aufmerksam gemacht. Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky und Sport-Staatssekretär Reinhold Lopatka haben sich bereits auf Verschärfungen im Arzneimittelgesetz geeinigt.

"Durch rechtliche Verschärfungen im Arzneimittelgesetz werden nun strafrechtliche Konsequenzen punkto Blutdoping festgeschrieben, um sämtliche Methoden von Doping im Arzneimittelgesetz zu berücksichtigen und den Anti-Doping-Kampf auch im Hobby- und Freizeitsport zu verstärken", sagten Kdolsky und Lopatka in einer Aussendung über den gemeinsamen Entwurf, der Bundeskanzler Alfred Gusenbauer übermittelt wurde.

Diese Verschärfungen seien notwendig, um verstärkt auch das Umfeld des Sportlers - Trainer, Betreuer bzw. Ärzte - bei Blutdoping strafrechtlich belangen zu können. "Ich bin sehr froh, dass wir die Initiative des Sport-Staatssekretärs nun sehr schnell umsetzen und schon nächste Woche dem Parlament vorlegen können", betonte Kdolsky.

Damit habe man künftig eine bessere Handhabe gegen die "Hintermänner", erklärte Lopatka. Während Sportler im Fall eines Doping-Nachweises ihre Existenz-Grundlage verlieren könnten, kämen die Akteure im Hintergrund, die am Doping viel Geld verdienen, bisher ohne strafrechtliche Folgen davon. "Derzeit hat man als 'Anbieter' von Blut-Doping nur Verwaltungsstrafen zu befürchten", sagte der Sport-Staatssekretär. Mit den Anpassungen im Arzneimittelgesetz habe man "Staatsgewalt gegen die Starken im Doping-System".

Lopatka stellte fest, dass mit diesen Regelungen die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit ab 1. Juli 2008 nicht nur die nationale Antidoping-Agentur NADA Austria ihre Arbeit aufnehmen kann, sondern auch "eine sehr gute Rechtslage für deren Tätigkeit" gegeben ist.
(apa/red)

15.2.2008 17:28