"Türkei auf dem Weg in einen Gottesstaat": Kopftuchverbot fällt - Opposition läuft Sturm
- Kemalisten warnen vor Islamisierung des Staates
- Richterin fordert Reform des "Türkentum"-Paragrafen

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Das Verbot des islamischen Kopftuches an den Universitäten in der Türkei soll fallen. Die religiös orientierte Regierungspartei AKP von Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan und die rechtsgerichtete Oppositionspartei MHP einigten sich auf Verfassungsänderungen, mit denen frommen Musliminnen der Hochschulbesuch mit Kopftuch ermöglicht werden soll.
Die Zustimmung des Parlaments gilt als sicher, da die beiden Parteien gemeinsam über eine erdrückende Mehrheit in der Volksvertretung verfügen. Damit könnten schon bald Kopftücher zur Realität in türkischen Universitäten werden.
"Blutende Wunde"
Das Kopftuchverbot sei eine "blutende Wunde" im türkischen Hochschulwesen, erklärten AKP und MHP nach rund zweistündigen Gesprächen über die Verfassungsänderungen. Beide Parteien betrachteten das Thema "aus dem Blickwinkel der Freiheitsrechte" heraus. Die Verfassungsänderungen könnten schon in den nächsten Wochen beschlossen werden; gemeinsam verfügen beide Parteien im Parlament von Ankara über 410 von 550 Mandaten. Da auch Staatspräsident Abdullah Gül zu den Gegnern des Kopftuchverbots zählt, dürfte er den anvisierten Verfassungsänderungen zustimmen.
AKP und MHP wollen ihr Ziel durch Ergänzungen der Verfassungsartikel 10 und 42 erreichen, in denen es um die Gleichheit vor dem Gesetz und um das Recht auf Bildung geht. Die Verfassungsänderungen sollen klarstellen, dass alle Bürger beim Empfang staatlicher Leistungen ein Recht auf Gleichbehandlung haben und dass niemand wegen seiner Kleidung von der Hochschulausbildung ausgeschlossen werden darf. Damit wird das Kopftuchverbot für Studentinnen aufgehoben, bleibt aber für Schülerinnen, Beamtinnen oder Parlamentarierinnen in Kraft.
Das bisherige Kopftuchverbot an den Unis basiert nicht auf einem Gesetz, sondern auf einem Verfassungsgerichtsurteil aus den 80er Jahren. AKP (Gerichtigkeits- und Entwicklungspartei) und MHP (Partei der Nationalistischen Bewegung) argumentieren, Millionen von Kopftuchträgerinnen in der Türkei dürften nicht länger mit einem Bildungsverbot bestraft werden; beide Parteien haben viele religiös-konservative Anhänger.
Abschied vom Laizismus
Regierungsgegner innerhalb und außerhalb des Parlamentes kritisierten die geplante Reform als Abschied vom Laizismus. Die Kemalisten, die sich auf Staatsgründer Mustafa Kemal Atatürk berufen, betrachten das Kopftuch als Symbol des politischen Islam, das aus staatlichen Institutionen herausgehalten werden müsse. Die kemalistische Oppositionspartei kritisierte die Einigung von AKP und MHP scharf. Die ebenfalls kemalistisch geprägten Hochschulrektoren erklärten, die geplante Verfassungsänderung sei ein Angriff auf die Fundamente der laizistischen Republik. Schon in den vergangenen Tagen hatten führende Vertreter der Justiz vor einer Abschaffung des Verbots gewarnt.
Sollte das Parlament die Verfassungsänderungen beschließen, dürften Gegner der Reform abermals das Verfassungsgericht anrufen, um das Kopftuchverbot zu erhalten. Zudem ist absehbar, dass der türkische Kopftuchstreit erneut vor dem Europäischen Menschenrechtsgericht in Straßburg landen wird. Das Gericht hatte vor vier Jahren entschieden, dass der türkische Staat das Recht hat, die Kopftücher aus den Unis zu verbannen. Das Urteil enthielt aber keine Pflicht für ein solches Verbot.
Die neue von der Türkei an den Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg entsandte Richterin Isil Karakas meinte zu einer möglichen Aufhebung des Kopftuchverbots in einem Interview mit der Zeitung "Turkish Daily News", dafür müsste die streng laizistische türkische Verfassung geändert werden. Aber auch danach sei nicht sicher, ob die Straßburger Richter die Aufhebung des Verbots unter den neuen Bedingungen gutheißen, meinte die Istanbuler Rechtsprofessorin. Karakas löst Richter Riza Türmen ab, der als Verfechter des Kopftuch-Verbots der islamisch orientierten AKP-Regierung ein Dorn im Auge war.
"Türkentum"-Paragrafen reformieren
Karakas forderte eine sofortige Reform des berüchtigten "Türkentum"-Paragrafens, des Artikels 301 des türkischen Strafgesetzbuchs, auf dessen Grundlage zahlreiche türkische Journalisten und Autoren angeklagt worden waren. Zwar hätten alle EU-Staaten ähnliche Gesetze, problematisch sei aber der vage Begriff "Türkentum" , dessen "Beleidigung" unter Strafe gestellt wird. Stattdessen sollten konkretere Formulierungen wie "Herabwürdigung staatlicher Institutionen" verwendet werden, betonte Karakas. (apa/red)
