Gutachten setzt Platter jetzt unter Druck: Entscheidung zugunsten Arigonas möglich
- Rechtsexperten: Genug Argumente für Bleiberecht
- Minister bleibt hart: Kein humanitärer Aufenthalt

Die vom Land Oberösterreich im Asylfall Zogaj in Auftrag gegebenen Gutachten liegen nun vor. Die Expertise des Verfassungsexperten Heinz Mayer komme zu dem Schluss, dass Innenminister Günther Platter zugunsten Arigonas entscheiden hätte können, berichtete Landesrat Rudi Anschober. Auf das medizinische Gutachten ging er nicht näher ein. Es sei aber demnach "völlig denkunmöglich", dass es zu einer Abschiebung komme, betonte Anschober. Platter bleibt unterdessen hart. "Die Entscheidung ist gefallen. Es wird keinen humanitären Aufenthaltstitel geben", erklärt Platter.
Die Kriterien für die Erteilung eines humanitären Aufenthalts für die 15-Jährige reichen nämlich nicht aus, betonte der ÖVP-Politiker, der sich bei dem Treffen mit seinen Amtskollegen für eine gemeinsame EU-Asylpolitik stark machte. So befürwortet Platter den Plan einer EU-Asylunterstützungsagentur, die für eine Angleichung der unterschiedlich hohen Flüchtlings-Anerkennungsquoten in den einzelnen EU-Staaten sorgen soll.
"Am 14. Dezember hat uns der Platter-Blitz aus heiterem Himmel getroffen", erklärt Anschober. An diesem Tag wurde bekannt, dass der heute 16-jährigen Arigona kein humanitärer Aufenthalt gewährt wird. Auf Initiative der Grünen wurden daraufhin die Gutachten in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse nun vorliegen. Einen offiziellen Bescheid über die Verweigerung des humanitären Aufenthaltstitels gebe es aber bisher nicht, berichtete der Anwalt der Familie Zogaj, Helmut Blum.
Platter könnte noch positiv entscheiden
Er habe diesen eingefordert und am 11. Jänner nur ein Fax der zuständigen Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck mit der Information über die Aufenthaltsverweigerung erhalten, so der Jurist. Gegen das Schriftstück werde man berufen und weiter einen Bescheid einfordern. Da dieser bisher nicht vorliege, könne Platter aus Mayers Sicht noch immer positiv entscheiden, erklärte Blum. Aufgrund der finanziellen Situation von Arigona und ihrer Mutter und der Gutachten verfüge man jedenfalls über "sehr viel Munition" an Argumenten. Beiden gehe es "sehr schlecht", berichtete der Anwalt. Sie seien vorübergehend in der Landesnervenklinik Wagner-Jauregg in Linz stationär aufgenommen worden.
Warten auf wichtiges VfGH-Urteil
Anschober erwartet bis Mai bzw. Juni eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) in der vom Land Oberösterreich angeregten Gesetzesprüfung in Sachen Bleiberecht. Der VfGH könnte die bisherige Gesetzesinterpretation als verfassungswidrig aufheben. Sollte er das nicht nun, müsse es ein Antragsrecht und einen geregelten Verfahrensablauf geben, erklärte der Landesrat. Er sieht darin auch eine Chance für weitere Betroffene. Das Innenministerium befinde sich in einer schwierigen Situation: "Es steht rechtlich auf sehr dünnem Eis."
"Ministerium setzt auf Zeit"
Die von Platter zu Jahresende angekündigte "Aussprache" mit der Oberösterreichischen Landesregierung habe es bisher nicht gegeben, berichtete Anschober. Er werde diese in der kommenden Regierungssitzung urgieren. Er habe den Eindruck, dass vom Ministerium auf Zeit gesetzt werde, so der Landesrat.
Der Vater von Arigona Zogaj und ihre vier Geschwister waren Ende September in den Kosovo abgeschoben worden. Das Mädchen tauchte vorübergehend unter, seine Mutter erlitt einen Nervenzusammenbruch. Im Dezember schließlich gab Platter bekannt, dass kein Aufenthalt gewährt werde, Arigona aber noch bis Ende des Schuljahres in Österreich bleiben könne.
(apa/red)
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