Mittwoch, 23. Jänner 2008

Parteien einigen sich bei Sex-Täter-Thema:
Verurteilte werden in Datei aufgenommen

  • Einblick haben Exekutive & Jugendwohlfahrtsbehörde
  • Streichung nach fünf Jahren durch Gutachten möglich

Die Koalition hat sich auf die Einrichtung einer Sexualstraftäterdatei geeinigt. Eingetragen werden sollen alle verurteilten Sexualstraftäter, sagten Innenminister Günther Platter und Justizministerin Maria Berger nach dem Ministerrat. Einblick in die Datei werden die Exekutive sowie die Jugendwohlfahrtsbehörden haben, die Öffentlichkeit dürfe aber keinen Zugang bekommen.

Berger sprach von einem "umfassenden Paket", neben der Einrichtung der Sexualstraftäterdatei bekommen die Richter auch die Möglichkeit, Berufsverbote auszusprechen. Außerdem sollen laut Platter die Tilgungsfristen verlängert werden. Im Rahmen einer Evaluierung soll eine Verschärfung der Strafrahmen angedacht werden.

"Zweigeteilter" Kompromiss
Nach einigen koalitionären Auseinandersetzungen haben Berger und Platter einen Kompromiss gefunden. Er sieht vor, dass die Sexualstraftäterdatei zweigeteilt wird. Das Verbot eines Berufes im Umfeld von Kindern wird nicht generell gesetzlich verankert. Richter können im Zuge der neuen "gerichtlichen Aufsicht" Berufsverbote aussprechen; nur bei besonders schweren Fällen werden die Gerichte dazu verpflichtet.

Die Sexualstraftäterdatei, die im Innenministerium eingerichtet wird, wird nicht öffentlich zugänglich sein; aber die Jugendwohlfahrtsträger werden - "im Rahmen des datenschutzrechtlich Zulässigen" - Informationen erhalten können, heißt es im Ministerratsvortrag.

In diese Datei aufgenommen werden grundsätzlich alle rechtskräftig verurteilten Sexualstraftäter. Aber die Datei wird "optisch deutlich in zwei unterschiedliche Bereiche gegliedert" - einen für als gefährlich eingestufte Täter und einen für nicht als gefährlich eingestufte Täter bzw. Täter, die eine bedingte Freiheitsstrafe bekommen haben. Über die Einstufung als gefährlich oder nicht entscheidet das Vollzugsgericht auf Basis eines Gutachtens der Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt- und Sexualstraftäter (BEST).

Streichung nach fünf Jahren
Nach einer bestimmten Zeit sollen die Sexualstraftäter wieder aus der Datei gestrichen werden, so Platter, als Zeitspanne nannte er "fünf Jahre als sinnvollen Horizont". Der Streichung müsse aber ein Gutachten vorausgehen. Außerdem werde es von der Schwere des Delikts abhängen. Berger sagte, mit der Datei habe die Polizei die Möglichkeit zu überprüfen, ob sich die entlassenen Straftäter an die Auflagen halten. Die Maßnahme soll bis zum Sommer das Parlament passieren.

Molterer zufrieden
Vizekanzler Wilhelm Molterer zeigte sich mit der Einigung zufrieden. Es sei wichtig, dass die Bundesregierung in diesem Bereich ein klares Signal setzt. Besonders hob er den Kampf gegen Kindesmissbrauch hervor: Man müsse gegen Menschen, die sich an Kindern vergreifen, kompromisslos vorgehen. Molterer versprach von der "größten Schande einer Gesellschaft".

Molterer betonte, dass das Ausmaß festgelegt werden kann, in welchem diese Datei dann genutzt werden darf. Als weiteres wichtiges Element des Gesamtpaketes bezeichnete Molterer die Möglichkeit des Berufsverbotes für entlassende Sexualstraftäter. (apa/red)

23.1.2008 15:31