Mittwoch, 23. Jänner 2008

Haider hatte kein Recht zur Abschiebung:
Tschetschenische Brüder sind unschuldig

  • Ausweisung nach Traiskirchen war "rechtswidrig"
  • Wie Haider zum Protokoll kam, ist noch immer unklar

Ein tschetschenisches Brüderpaar, das am 7. Jänner auf Anweisung des Kärntner Landeshauptmannes Jörg Haider aus Villach nach Traiskirchen "abgeschoben" worden ist, hat definitiv nichts mit der Schlägerei in der Silvesternacht zu tun, die Haider als Motiv für seine Aktion genannt hat. Das bestätigt der Leiter der Villacher Sicherheitspolizei, Markus Plazer.

Die Polizei hat demnach zwei Tatverdächtige ermittelt und den Akt an die Staatsanwaltschaft Klagenfurt weitergeleitet. Es sei nun Aufgabe des Gerichts, die Schuldigen an der Prügelei, bei der zwei Menschen verletzt worden sind, zu finden und zu verurteilen.

Proteste gegen Abschiebung
Die "Abschiebung" dreier tschetschenischer Familien noch vor Abschluss der polizeilichen Ermittlungen durch den Landeshauptmann hat bei Asyl- und Menschenrechtsorganisationen heftige Proteste ausgelöst. In der Villacher Innenstadt wurde eine Mahnwache organisiert. Zuvor hatte die Bevölkerung einen Brief Haiders erhalten, in dem er sie aufforderte, ihm "gewalttätige Asylwerber" zu melden. Er werde diese dann unverzüglich abschieben.

Rechtswidrige Rückverschiebung
Der "Standard" zitiert auch Christoph Riedl vom Flüchtlingsdienst der Diakonie, der den Aufenthalt der Familie aus Tschetschenien in Niederösterreich als "rechtswidrig" bezeichnet. Laut Grundversorgungsgesetz sei eine Rückverschiebung aus einer Landes- in die Bundesversorgung gar nicht möglich. Der Bund sei verpflichtet, die Asylwerber ab Beginn eines Asylverfahrens innerhalb von 14 Tagen in Länderbetreuung zu übergeben. Riedl: "Das wollen wir jetzt juristisch überprüfen."

Polizeiprotokoll
Ebenfalls überprüft wird bei der Kärntner Polizei. Nachgegangen wird der Frage, wie das Polizeiprotokoll zur Schlägerei Haider in die Hände gelangt ist. Die Villacher Polizei musste den Ermittlungsakt an die Kärntner Sicherheitsdirektion weiterleiten. Haider hatte sich am 9. Jänner in einer Aussendung wörtlich auf den "Polizeibericht" als Grundlage für die "Abschiebung" der Tschetschenen bezogen.

BZÖ ist "verwundert"
"Verwundert" hat sich das Kärntner BZÖ über die Aussagen der Villacher Polizei gezeigt. Der geschäftsführende Landesparteiobmann Stefan Petzner meinte in einer Aussendung, die Behörde stelle ihre eigenen Ermittlungsergebnisse in Frage. Das Flüchtlingsreferat des Landes begründet die "Abschiebung" inzwischen mit dem Hinweis auf "Gefahr im Verzug".

Fünf Personen tatverdächtig
Petzner verwies erneut darauf, dass die Berichte der Sicherheitsdirektion über die Ereignisse in jener Silvesternacht eindeutig gewesen seien und auf Basis dieser die Abschiebungen durchgeführt wurden. Die Ermittlungen um die Schlägerei in der Silvesternacht in Villach dauern an, fünf Personen gelten als tatverdächtig. Die Verlegung von 18 Tschetschenen sei aufgrund von Zeugenaussagen und Anzeigen der Opfer bei der Polizei erfolgt, bestätigte der Leiter des Landes-Flüchtlingsreferates, Gernot Steiner.

Gefahr im Verzug?
An den Auseinandersetzungen seien fünf Personen aus Tschetschenien - zumindest passiv - beteiligt gewesen, deren Asylverfahren derzeit laufe. Aus Sicht des Landes habe man diese Personen aus dem Gefahrenbereich herausbringen müssen, um möglichen weiteren Aggressionen entgegenzuwirken, es habe "Gefahr in Verzug" bestanden, so Steiner. Seitens der Staatsanwaltschaft gab es vorerst keine Stellungnahme. (apa/red)

23.1.2008 13:22