Handy-Überwachung sehr leicht umgehbar:
Gesetzesnovelle von Experten angezweifelt
- Regelmäßiges Wechseln der SIM-Karte ausreichend
- UMFRAGE: Sind Sie für Handy- & Internetkontrolle?

·VOTEN: Sind Sie für mehr Überwachung?
Hätten Sie mit Kontrolle Ihres PCs ein Problem?
·networld-UMFRAGE:
VOTEN: Ihre Meinung zu mehr Handyüberwachung
·Polizei darf Handys leichter überwachen
Zugriff auf Standortdaten auch ohne OK von Richter
·Handy- und Online-
Überwachung kommt
Opposition läuft gegen neues Gesetz Sturm
·KLICKEN: Die Terror- ziele in Österreich
UNO, Opec, OMV... aber auch kulturelle Events
Datenschützer sehen mit der Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) das Grundrecht auf anonyme Kommunikation gefährdet. Zudem "werden Informationen gesammelt, die mit strafrechtlichen Delikten nichts zu tun haben und somit irrelevant werden", so Datenschutzrechtler Hans G. Zeger. Nach Meinung von Datenschützern gebe es überdies zum Teil sehr einfache Wege, die Überwachung zu umgehen.
"Der, der weiß, dass er das Gesetz umgehen will, weil er etwas Illegales plant, wird das auch machen", meint Zeger. "Das heißt nicht, dass es jedem Täter gelingt, alle Spuren zu verwischen, aber mit dem neuen Gesetz werden nur ein paar Wenige gefasst werden." So gebe es bei Banken heute 100-prozentige Videoüberwachung, dennoch "steigen die Banküberfälle und die Aufklärungsrate sinkt seit Jahren."
Um im Mobilfunkbereich einer Überwachung zu entgehen, so genüge nach Ansicht des Datenschutzvereines Quintessenz das regelmäßige Wechseln der unregistrierten Sim-Karte und des Mobiltelefons. In Österreich sei es noch möglich, Wertkarten ohne Registrierung beim Netzbetreiber zu erhalten. Im Festnetzbereich müsse man lediglich auf Anbieter außerhalb Österreichs zurückgreifen. Im Internet lässt sich eine Verfolgung durch Anonymisierungsdienste wirksam unterbinden.
Im Wesentlichen sind es drei Punkte, die das novellierte SPG seit 1. Jänner 2008 bringt: die Abfrage von Standortdaten von Mobiltelefonen, der Einsatz von sogenannten IMSI-Catchern und die Auskunftspflicht von Internetprovidern über ihre Kunden. Der Exekutive ist es seit 1. Jänner auch erlaubt, die Daten ohne richterlichen Beschluss in "konkreten Gefahrensituationen" einzufordern. (apa/red)
