Montag, 14. Jänner 2008

Rechtsexperten bei Pflege weiter skeptisch:
Bei Anzeige ist Strafverfolgung zwingend

  • Sozialministerium: Es muss sich niemand fürchten
  • Positive Reaktionen von mehreren Hilfsorganisationen

Die von der Regierung geplante Lösung in der Pflegefrage stößt bei Verfassungs- und Verwaltungsrechtlern weiterhin auf Skepsis. Dass sich - wie von Sozialminister Erwin Buchinger angekündigt - niemand vor Strafen fürchten müsse - sei so nicht richtig. Wird angezeigt, dann müsse die Strafverfolgung durchgeführt werden, sagte der Verfassungsrechtler Heinz Mayer. Möglich sei lediglich, dass die Behörde im Rahmen der Gesetze von einer Strafe absieht oder eine Ermahnung ausspricht. Im Sozialministerium wurde erneut betont, es müsse sich niemand fürchten.

Sollte es zu einer Anzeige kommen und man zeigt sich dann einsichtig und meldet sein Betreuungsverhältnis an, müsse man weder Strafen noch Nachforderungen befürchten, betonte die Sprecherin Buchingers einmal mehr. Der Minister hatte ja stets erklärt, er erwarte, dass die Behörden die Gesetze milde auslegen und von Strafen absehen.

Milde walten lassen
Die Möglichkeit, Milde walten zu lassen, bestehe bereits jetzt, so der Verwaltungsrechtler Bernd-Christian Funk: Der Sozialminister könne die Behörden anweisen, von den Spielräumen im Verwaltungsstrafrecht Gebrauch zu machen, sprich von Strafen abzusehen oder lediglich Ermahnungen auszusprechen. Das Verschulden des Beschuldigten müsste dafür aber geringfügig und die Folgen der Übertretung unbedeutend sein, ist sich Funk mit seinen Kollegen Mayer und Theo Öhlinger einig. Und hier dürften laut Mayer die Stolpersteine begraben liegen. Denn es sei zweifelhaft, ob die Folgen der Tat gering sein könnten. Schließlich würden die nicht angemeldeten Pfleger Nachteile erleiden, indem sie um die Sozialversicherung umfallen.

Scharf kritisiert wurde auch die von Buchinger angedachte Absicherung des geplanten Gesetzes zum Rückforderungsverzicht per Zwei-Drittel-Mehrheit. "Eine verfassungsrechtliche Absicherung würde einer Bankrotterklärung gleichkommen", sagte Funk. Es würden so die "Unsitten der alten Großen Koalition" wieder aufgenommen, die man "immer gegeißelt" habe.

Lob von Hilfsorganisationen
Positiver aufgenommen wurde der geplante "Rückforderungsverzicht" von den Hilfsorganisationen Volkshilfe und Hilfswerk. Die Regierung will damit ja die Betroffenen vor allen allfälligen Rückforderungen in sozialversicherungs- oder arbeitsrechtlicher Hinsicht, die bis 31. Dezember 2007 angefallen wären, bewahren. Voraussetzung ist, dass das illegale Beschäftigungsbehältnis bis spätestens 30. Juni 2008 angemeldet wird.

Vom Hilfswerk hieß es dazu, im Prinzip sei alles gut, was den Betroffenen Verunsicherung nimmt. Die Angst vor Nachforderungen habe schon dazu beigetragen, dass sich manche Betroffene nicht angemeldet hätten. Jetzt rechne man damit, dass viel mehr Betroffene ihr Betreuungsverhältnis anmelden werden. Von der Volkshilfe hieß es, alles, was den Betroffenen mehr Sicherheit bietet, sei ein wichtiger Schritt. (apa/red)

14.1.2008 13:29